
Menschenrechte? Klar! Aber Tierrechte?
Bis 2003 galten Tiere in der Schweiz als Sachen. Seit der Gesetzesänderung vom 1. April 2003 nehmen sie einen eigenen Rechtsstatus ein, der sich zwischen Sache und Person bewegt. Für den Tierschutz hat diese Änderung eine hohe praktische Bedeutung: Tiere werden seither als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen verstanden, was den Forderungen von Tierschutzorganisationen grösseres juristisches Gewicht verleiht.
Doch dieser Fortschritt bedeutet noch lange nicht, dass Tiere Rechte hätten. So ist beispielsweise die Tötung eines Tieres legal, solange der Vorgang schmerzlos und nicht auf qualvolle oder mutwillige Art und Weise vor sich geht. Das fundamentale Recht auf Leben, das den unumstösslichen Kern der Menschenrechte darstellt, gilt für Tiere in der Schweiz und in fast allen anderen Ländern nicht.
Anders sieht es zum Beispiel in Indien aus: dort wurden Delphine im Jahr 2013 als nicht-menschliche Personen mit einem Recht auf Leben und Freiheit anerkannt – ein grosser Schritt, der international für Aufsehen gesorgt hat. Die revolutionäre Entscheidung Indiens ist gut begründbar, schliesslich ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Delphine höchst intelligente und empathische Lebewesen sind. Genau wie wir Menschen.