
Menschenrechte: Was Unternehmen können – auch im Tourismus
Basel, 13.05.2014, akte/ Im Zuge der Globalisierung haben international tätige Unternehmen an Macht und Handlungsspielraum gewonnen. Heute sind die Staaten gefordert, neue Regeln und verbindliche Instrumente zu schaffen, um menschenrechtswidrige Praktiken der Konzerne zu ahnden und die Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten. Gleichzeitig stehen international agierende Unternehmen selbst in der Verantwortung, in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit die Menschenrechte zu respektieren. Dies gilt gerade auch für Tourismusanbieter.
Auf unserer Plattform zu Menschenrechten können Sie sich neu über die Aktivitäten des Multistakeholder Roundtable "Menschenrechte im Tourismus" informieren, gegründet 2012 vom arbeitskreis tourismus & entwicklung, der Arbeitsstelle Tourism Watch von Brot für die Welt, KATE Stuttgart und den Naturfreunde Internationale in Wien gemeinsam mit Vertretern der Reisebranche und der Politik. Ziel des Roundtables ist es, die 2011 vom Menschenrechtsbeauftragten John Ruggie vorgelegten und vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten in der Tourismusbranche zur Umsetzung zu bringen. Dafür hat er eine Reihe von Materialien entwickelt.
Die Beispiele für Menschenrechtsverletzungen im Tourismus sind zahlreich. Arbeitsrechte werden missachtet, Einheimische vertrieben, Kinder und Frauen sexuell ausgebeutet: Wir berichten regelmässig über Menschenrechtsverletzungen im Tourismus, sie können die Beispiele auf unserer laufend nachgeführten Liste nachlesen. Mehr als 60 Jahre nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es jetzt höchste Zeit, die Menschenrechte auch als zentrale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus anzuerkennen.