Menschenrechte – wir alle sind in der Pflicht
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte postuliert es seit 1948 mit fast poetischer Kraft: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Seither hat die Weltgemeinschaft die Menschenrechte verschiedentlich präzisiert und ergänzt. Im Jahr 1986 zum Beispiel erklärte die UNO-Vollversammlung das Recht auf Entwicklung zum unveräusserlichen Menschenrecht «kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung (…) teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen".
Damit ist auch der Grundauftrag formuliert, den Helvetas sich gegeben hat – Menschen darin zu unterstützen, ein würdiges Leben in Freiheit führen zu können, in dem ihre Rechte verwirklicht und geschützt sind. Die Erklärung der Menschenrechte enthält drei Kernelemente: Sie formulieren einen Anspruch, auf den sich alle berufen können. Sie verlangen, dass alle zu ihrer Verwirklichung beitragen. Und sie sind unveräusserlich. Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glauben, Bildung oder Vermögen hat – erstens – Anspruch auf Wasser, Nahrung und Bildung, auf eine Gesundheitsversorgung ebenso wie auf demokratische Mitsprache und freie Meinungsäusserung.
Die Menschenrechte verlangen – zweitens – von allen, Regierungen ebenso wie Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, einen Beitrag in Form eines wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Engagements. Alle sind aufgerufen, die eigenen Grundrechte und die Rechte anderer zu fördern und zu verteidigen.
Dabei stehen Entwicklung und Menschenrechte oft in einem Spannungsverhältnis. Anders als man erwarten würde, bedeutet mehr Fortschritt nicht automatisch mehr Freiheit und Rechte für alle. In unserer Arbeit beobachten wir, dass gerade dort grundlegende Rechte stärker unter Druck geraten, wo es wirtschaftlich aufwärts geht. Denn wo es viel zu gewinnen und zu verteilen gibt, geschieht dies gerne unter Ausschluss einer kritischen Öffentlichkeit.
Die Zivilgesellschaft wird zurückgedrängt, Grundrechte beschnitten. Deshalb ist es – drittens wichtig, die Unveräusserlichkeit der Menschenrechte zu betonen: Niemand darf wirtschaftlichen Fortschritt und Menschenrechte gegeneinander ausspielen.
Menschenrechte wurden international über Jahrhunderte hinweg und in oft harten Kämpfen errungen, und sie sind auch für das schweizerische Gemeinwesen essentiell. Sie schützen nicht nur jede und jeden von uns, sondern garantieren auch ein friedliches Miteinander. Doch wir stehen in einem Wahljahr, und gewisse politische Kreise scheuen mittlerweile nicht mehr davor zurück, aus parteipolitischem Kalkül auch gesellschaftliche Grundwerte und -rechte aufs Spiel zu setzen. Das ist mehr als fahrlässig und verdient eine klare Absage.
Der Beitrag ist der Märzausgabe des Helvetas-Magazins Partnerschaft (Nr. 2019) entnommen. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Helvetas ist Mitglied des arbeitskreises tourismus & entwicklung.