Myanmar: Bundesrat bleibt unbeweglich
Myanmar stand auf der Traktandenliste in der Herbstsession. Am 24. September diskutierte der Ständerat eine Interpellation der Ständerätin Anne Seydoux (CVP), die sich mit der Antwort des Bundesrates nur teilweise zufrieden erklärte. In der Interpellation (13.3524) hatte sie den Bundesrat gefragt, was er im Sinne der von den Vereinigten Staaten verabschiedeten Richtlinien über Transparenzregeln und Reportingpflicht für Investoren in Burma zu unternehmen gedenke. Ausserdem erkundigten sich Doris Fiala (FDP, 13.5426) und Carlo Sommaruga (SP, 13.5435) nach der Beteiligung eines Schweizer Ingenieurunternehmens an einem kontroversen Staudammprojekt in Myanmar. Sie fragten nach dem Reputationsrisiko für die Schweiz und den Plänen des Bundesrats zur Verhinderung solcher Risiken.
In seinen Antworten beurteilte der Bundesrat Regeln für Investoren in Myanmar als Massnahme, die "weder angemessen noch notwendig ist". Bezüglich Reporting über Sorgfaltspflichten verwies der Bundesrat auf die rechtsvergleichende Studie, die vom Nationalrat als Reaktion auf die Petition "Recht ohne Grenzen" verlangt wurde. Zu den Reputationsrisiken im Falle des Ingenieurunternehmens äusserte Bundesrat Schneider-Ammann sich nicht materiell, sondern erinnerte nur an die Aktivitäten der Botschaft (Informelle Dialogplattform mit den Schweizer Unternehmen). Ansonsten bekräftigte er seinen Glauben an den freien Markt: "Es wird nicht staatlich gelenkt, es wird nicht staatlich Einfluss genommen, es muss auch nicht berichtet werden, und es muss auch nicht gefragt werden, ob man darf oder ob man nicht darf. Diese freie marktwirtschaftliche Überzeugung wollen wir natürlich grundsätzlich aufrechterhalten."