Neue ILO-Konvention für Hausangestellte schützt auch die Arbeitsrechte im Tourismus
Offiziellen Zahlen nach arbeiten mindestens 53 Millionen Menschen weltweit in 117 Ländern als Haushaltshilfen, vor allem Frauen und Mädchen. Viele davon sind MigrantInnen, gehören einer Minderheit an und sind schlecht ausgebildet. Nach Dunkelziffern gibt es sogar 100 Millionen Haushaltshilfen. Bis jetzt bewegten sie sich mit dieser Arbeit in einem rechtlosen Raum. Ungeregelte Arbeitszeiten, unverhältnismässig viele Arbeitsstunden, keine Versicherung, keine Rechte. Nach langen Diskussionen hat die Internationale Arbeitsorganisation nun auf ihrer 100. Hauptversammlung eine ILO-Konvention für Hausangestellte mit 396 Jastimmen gegenüber 16 Neinstimmen und 63 Stimmenthaltungen beschlossen. Nun liegt diese weltweit in den Hauptstädten der Mitgliedsstaaten, um ratifiziert zu werden. Dies ist ein Meilenstein für Arbeits- und Frauenrechte und die Regulierung des informellen Arbeitssektors, denn Hausangestellte mussten bis dahin oft unter sklavenähnlichen Bedingungen bei ihren ArbeitgeberInnen arbeiten. Nach Angaben der ILO haben derzeit 56 Prozent aller Haushalthilfen keinen geregelten Arbeitstag und 45 Prozent keinen Anspruch auf einen freien Tag in der Woche. Miserable Arbeitsbedingungen gibt es vor allem in den Haushalten der arabischen Golfstaaten, in denen vor allem Frauen aus asiatischen Ländern und Äthiopien arbeiteten und sexueller Gewalt, Ausbeutung und Misshandlungen vollkommen ungeschützt ausgesetzt sind.
Hausangestellte erhalten vollwertige Arbeitsrechte
Die am 16. Juni verabschiedete Konvention hält fest, dass Hausangestellte keine Bedienstete und auch keine Mitglieder der Familien sind, sondern ganz reguläre ArbeitnehmerInnen, denen alle Arbeitsrechte zustehen. Dadurch haben die ArbeiterInnen auch das Recht, sich zu organisieren und beispielsweise einen Kollektivvertrag auszuhandeln. Bereits Ende 2009 hatte die chinesische Arbeitsrechtsaktivistin Sally Choi im Südwind-Magazin auf die Wichtigkeit dieser Konvention hingewiesen, da sie informelle und formelle Arbeit gleichstellt – aber auch von den Schwierigkeiten im Prozess berichtet. Viele der Hausangestellten sind MigrantInnen, für die sich die Gewerkschaften vor Ort oft nicht zuständig fühlen. Oft haben Gewerkschaftsangehörige, aber auch Personen, die im Regierungsapparat arbeiten, selbst Hauspersonal. Unter anderem hat dieser Interessenkonflikt die Entstehung der Konvention behindert, erklärte Choi.
Die treibende Kraft, diese Konvention zu gestalten, war das "International Domestic Workers Network", eine Vereinigung von HausarbeiterInnen weltweit. Obwohl Frauen schon seit Jahrhunderten als Hausarbeiterinnen tätig sind, haben sie sich 1988 erstmals organisiert: Eine Gruppe von Hausarbeiterinnen aus elf Ländern formierte sich in Kolumbien, um den Bund von Hausarbeiterinnen aus Lateinamerika und der Karibik zu gründen. Seitdem stieg der Druck auf die verschiedenen Regierungen immer mehr – den grössten Erfolg erzielte man in Uruguay, das seit 2006 die fortschrittlichste Gesetzgebung in dem Bereich besitzt. Die Haushaltsarbeit ist dort anderen Arbeitssektoren gleichgestellt. 2009 folgte Chile mit einem Gesetz zur Regulierung der Hausarbeit und einer schrittweisen Annäherung an die Standards des nationalen Mindestlohns. Ein Programm wurde auch in Guatemala eingeführt, um den Hausarbeiterinnen Leistungen im Gesundheitsbereich zukommen zu lassen. Obwohl diese Länder einen Mindestlohn für Hausangestellte vorschreiben, ist dieser bisher niedriger als in anderen Arbeitssektoren.
Dieser Beitrag erschien im Südwind Magazin für internationale Politik, Kultur und Entwicklung (www.suedwind-magazin.at) vom September 2011. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Das aktuelle Südwind-Magazin kann hier gratis zum Probelesen bestellt werden.
Die Schweiz hat nur unter Vorbehalt zugestimmt
Basel, 20.10.2011, akte/ Laut Mauro Moretto von der Unia, der zur Delegation der Schweizer Gewerkschaften bei der diesjährigen ILO-Konferenz gehörte, habe der Schweizer Regierungsvertreter der neuen ILO-Konvention erst nach intensiver Bearbeitung und auch dann nur unter Vorbehalt zugestimmt. Für Bern seinen die Bestimmungen, die künftig weltweit für Hausarbeitende gelten sollen, zu streng ausgefallen. Man befürchte deshalb Schwierigkeiten bei der Ratifizierung in den einzelnen Staaten.
Gemäss swissinfo erklärte der Schweizer Regierungsvertreter, die Schweiz habe der Konvention aus Solidarität zugestimmt und weil sie einen besseren Schutz für Hausangestellte in der ganzen Welt darstelle. Sie definiere Standards, die sehr ins Detail gingen. Die Schweiz müsse ihre nationalen Verfahren anschauen, bevor sie in der Lage sei, über eine allfällige Ratifizierung zu entscheiden.
Die Schweiz hat bereits Anfang 2011 einen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen für Hausangestellte erlassen. Dieser betrifft jedoch ausschliesslich Angestellte von Privathaushalten.
Quellen: Normalarbeitsvertrag für Haushaltangestellte – Erster Erfolg für die Unia, Gewerkschaftszeitung work, 09.09.2011, www.workzeitung.ch; Abkommen zum Schutz für Hausangestellte, swissinfo, 17.06.2011, www.swissinfo.ch