Neuer Rückschlag für die UreinwohnerInnen der Erde: Allgemeine Erklärung über die Rechte indigener Völker von der UN-Generalversammlung zurückgewiesen
Basel, 04.01.07, akte/ Schockiert und empört reagierten die VertreterInnen der Indigenen am 28. November 2006 auf den Entscheid der UN-Vollversammlung in New York, die Deklaration über die Rechte der indigenen Völker nicht zu verabschieden, sondern auf September 2007 zu vertagen. Sie werteten den Beschluss als Absage an einen wirksamen Schutz der gut 350 Millionen UreinwohnerInnen, die zu den am meisten diskriminierten und benachteiligten Menschen gehören und in ihrem Überleben bedroht sind. Mehr noch: als groteskes Politmanöver, das die jahrelange Arbeit indigener UN-Gremien in Frage stelle und die Glaubwürdigkeit des neuen UN-Menschenrechtsrates untergrabe. Denn dieser hatte in seiner ersten Sitzung im Juni 2006 in Genf der UN-Vollversammlung die Annahme der Erklärung empfohlen.
Seit 24 Jahren wurde in zermürbenden Verhandlungsrunden die vorliegende Grundsatzerklärung zu den Menschrechten der indigenen Völker erarbeitet (siehe auch akte-Kurznachrichten 2/2006, 1/2005). Erstmals festgelegt werden darin die Rechte der indigenen Völker auf Selbstbestimmung, auf die Beteiligung an allen Entscheiden über ihre Zukunft und Entwicklung, auf Mitwirkung an staatlichen Einrichtungen, auf Bildung, auf Land, Bodenschätze und geistiges Eigentum sowie der Schutz ihrer sprachlichen, kulturellen und spirituellen Identität und das Verbot von Diskriminierung. Doch die Arbeiten an der Deklaration wurden immer wieder von verschiedener Seite torpediert, allen voran von den USA, Kanada, Neuseeland und Australien.
Genau diese Staaten pushten nun auch vor der UN-Vollversammlung eine Vielzahl von afrikanischen Staaten, sich hinter die unter der Federführung von Namibia vorgebrachte Resolution zu stellen, die unklare Begriffe in der Erklärung über die Rechte der indigenen Völker bemängelte und vor deren Folgen für afrikanische Gebiete, die viele Indigene beherbergen, warnte. 82 stimmten letztlich für die Namibia-Resolution, 67 dagegen, 25 enthielten sich der Stimme. Die Annahme der Namibia-Resolution bedeute – so die Einschätzung Schweizer Indigenenorganisation Incomindios –, dass die Erklärung einen Anhang erhalte, der das ganze Diskussionsfeld um ihren Inhalt neu aufrolle. De facto komme dies einer Ablehnung der Erklärung über die Rechte der indigenen Völker gleich.
Quellen: Stellungnahmen von Incomindios und Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz vom 29.11.06, www.incomindios.ch, www.gfbv.ch; www.docip.org; www.ohchr.org; IPS 31.10.06