NGO-Koalition erfreut über neusten Entscheid zu Duvalier-Geldern
Die Schweizer Koalition von Nichtregierungsorganisationen (NGO)* ist erfreut über den Entscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ), dass die Familie des haitianischen Ex-Diktators Jean-Claude Duvalier nun bis Ende September 2008 die rechtmässige Herkunft der in der Schweiz blockierten mehr als 7 Mio. Schweizer Franken beweisen muss. Wird ein solcher Beweis bis zum Ablauf der Blockierungsfrist nicht erbracht, geht das Geld zurück an den haitianischen Staat. Die Schweizer NGO-Koalition setzt sich weiter für eine transparente Rückführung der Gelder nach Haiti ein.
Der neuste Entscheid des BJ folgt einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Duvalier-Clan durch die haitianischen Behörden. Das BJ begründet seinen Entscheid damit, dass der Duvalier-Clan bei der Plünderung der Staatskasse wie eine kriminelle Organisation vorgegangen sei. Sie kommt damit zum selben Schluss wie die Schweizer NGO-Koalition, welche bei Opfern der Duvalier-Diktatur in Haiti und in anderen Ländern Informationen gesammelt hat. Diese Berichte und verschiedene Dokumente belegen, dass der Duvalier-Clan Haiti seiner Reichtümer systematisch beraubt und schwere Menschrechtsverletzungen begangen hat.
Die der Schweizer NGO-Koalition vorliegenden Informationen lassen keinen Zweifel an der kriminellen Herkunft der in der Schweiz blockierten Gelder (mehr als 7 Mio. Schweizer Franken). Nun wird es wichtig sein, die haitianische Zivilgesellschaft in den Restitutionsprozess einzubeziehen, um zu gewährleisten, dass die Gelder im Interesse der haitianischen Bevölkerung verwendet werden. Mit einer Armutsrate von über 80 Prozent leidet diese immer noch unter den Folgen des Regimes von „Baby Doc“ Duvalier.
Hätte die haitianische Regierung ihr Rechtshilfeersuchen an die Schweiz nicht vervollständigt, so hätte diese die Gelder nach dem 31. August 2008 an die Duvalier-Familie zurückgeben müssen. Der Duvalier-Fall zeigt also wieder einmal, wie notwendig eine Anpassung des Schweizer Rechts in bezug auf Diktatorengelder auf Schweizer Konten ist.
*Fastenopfer, Brot für alle, Aktion Finanzplatz Schweiz, Erklärung von Bern, Plate-Forme Haïti de Suisse, Transparency International Schweiz, TRIAL
Für weitere Informationen:
André Rothenbühler, Aktion Finanzplatz Schweiz, +41 (0)61 693 17 00 oder +41 (0)79 273 61 43, afp@aktionfinanzplatz.ch, www.aktionfinanzplatz.ch
Anne-Kathrin Glatz, Erklärung von Bern, +41 (0)21 620 03 09 oder +41 (0)76 542 32 62,
glatz@ladb.ch, www.ladb.ch