Die Allianz "Recht ohne Grenzen" hat im Juni dieses Jahres eine Petition mit 135’285 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt von Bundesrat und Parlament verbindliche Bestimmungen, damit international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltvorschriften respektieren müssen, und dass Betroffene hier Wiedergutmachung einfordern können. Immer wieder verstossen Schweizer Konzerne gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften. Die freiwilligen Selbstregulierungen der Unternehmen haben sich als unzureichend erwiesen.

Aussenpolitische Kommissionen der beiden Räte
Im Oktober haben nun die aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte unsere Petition behandelt. Die APK des Ständerates hat nach ausführlicher Diskussion beschlossen, die Beschlussfassung angesichts der Komplexität des Themas und der hohen Zahl an Unterschriften, auf Januar 2013 zu verschieben. Zuvor sollen Anhörungen stattfinden.

Die APK des Nationalrates hat die Petition mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Erfreulich ist hingegen, dass die Kommission der Einreichung eines Postulats zugestimmt hat, welches vom Bundesrat einen rechtsvergleichenden Bericht über die Regelung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht von Verwaltungsräten fordert. Zudem verlangt das Postulat Vorschläge, wie in der Schweiz Unternehmen verpflichtet werden könnten, bei all ihren Auslandsaktivitäten eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Heute beschränkt sich deren Sorgfaltspflicht auf die Wahrung der Interessen des Unternehmens bzw. der Aktionäre (siehe Art. 717 OR).

Die Entscheidungen der Parlamentskommissionen zeigen, dass der Weg zu verbindlichen Regeln für Schweizer Konzerne noch weit ist. Immerhin scheint auch die Politik langsam die Bedeutung des Themas Unternehmen und Menschenrechte langsam anzuerkennen.