Bei der Goldverarbeitung ist die Schweiz die wichtigste Drehscheibe der Welt: Rund 70 Prozent des weltweiten Goldes werden hier veredelt. Beim Schutz der Menschenrechte bleibt die Gesetzgebung aber ungenügend. So weist Metalor, eine der grössten Goldraffinerien der Welt, darauf hin, sich bei ihrer Tätigkeit an geltende Bestimmungen wie Geldwäschereigesetz und Edelmetallkontrollverordnung zu halten. "Diese Gesetze stellen einzig die legale Herkunft des Goldes sicher und garantieren die Qualität des Goldes. Zur Einhaltung der Menschenrechte taugen sie aber nicht", kommentiert Doro Winkler, bei Fastenopfer Fachverantwortliche Menschenrechte. Ob die Menschenrechte eingehalten werden, überlässt der Bund der Eigenverantwortung der Raffinerien. Das genüge nicht, hält Winkler fest: "Der Schutz der Menschenrechte darf nicht freiwillig sein."
Die Folgen dieser Freiwilligkeit zeigen sich am Beispiel des Goldabbaus in Burkina Faso. Fastenopfer hat drei Minen untersucht, deren Gold gänzlich durch Metalor raffiniert wird (Mine Essakane) oder bis 2015 wurde (Minen Bissa und Kalsaka). Wegen dieser drei Minen mussten 14’000 Menschen umgesiedelt werden. Dabei wurden deren Menschenrechte mehrfach verletzt: Viele der Betroffenen verloren ihr Land und den Zugang zu Wasser. Nun sind die Ernten kleiner und der Hunger nimmt zu. "Früher lebten wir, heute überleben wir", fasst eine der betroffenen Mütter die Situation zusammen. Barthélemy Sam, Koordinator des Fastenopfers in Burkina Faso sagt: "Hinter dem Goldabbau verbirgt sich das Schicksal zahlreicher Frauen und Männer."
Die Sorgfaltspflicht der Konzerne muss in der Schweiz verbindlich geregelt werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Menschenwürde. Die Schweiz ist besonders aufgefordert, weil sie als attraktiver Wirtschaftsstandort multinationale Konzerne anzieht. Mit der Konzernverantwortungsinitiative wird diese Lücke in der Schweizer Gesetzgebung geschlossen. Sie verpflichtet die Konzerne, auch bei ihren Tätigkeiten im Ausland mit aller Sorgfalt die Verletzung der Menschenrechte und von Umweltstandards zu vermeiden. Ständerätin Anne Seydoux-Christe ist sich sicher: "Niemand in der Schweiz würde akzeptieren, wenn seine Rechte oder diejenigen seiner Kinder so verletzt würden, wie das viel zu vielen Menschen in Entwicklungsländern widerfährt." Werden Menschenrechte durch Schweizer Konzerne missachtet, schade das dem guten Ruf der Schweiz, warnt Seydoux-Christe. Und zeigt sich überzeugt: "Die Initiative ist eine Chance für unsere Wirtschaft." Für Fastenopfer, Brot für alle und Partner sein ist klar: Es darf nicht sein, dass unsere Wirtschaft und unser Wohlstand auf der Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschen in Entwicklungsländern basiert.