2018 hatte der Basler Gerichtsrat die verfassungsmässige Unabhängigkeit und religiöse Neutralität der Gerichte höher als die Religionsfreiheit gewichtet: ab Sommer 2019 wird das Tragen von religiösen Symbolen dem Gerichtspersonal in Basel-Stadt während den Verhandlungen untersagt sein. Das Bundesgericht soll sich nun damit befassen – es hat bereits früher im Falle von Mitarbeitenden von öffentlichen Schulen der religiösen Neutralität Priorität eingeräumt.

Geht es um Symbolpolitik oder um grundlegende staatlich-öffentliche Prinzipien? Wird hier diskriminiert oder der Anspruch der Trennung von Staat und Religion eingelöst? Untergraben sichtbare religiöse Symbole in gewissen öffentlichen Kontexten den "gemeinsamen Nenner" in unserer multireligiösen Gesellschaft? Oder sollte die Bandbreite von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit eben Teil einer offenen Gesellschaft sein? Dieses Beispiel zeigt die Spannungsfelder rund um das Tragen religiöser Kleidung Symbole und ihrer Wirkung auf. Ein gemeinsames Gespräch unter den beteiligten religiösen und staatlichen VertreterInnen will zum gegenseitigen Verständnis der Haltungen beitragen. 

ReferentInnen

  • Stephan Wullschleger, Vorsitzender Präsident Appellationsgericht Basel-Stadt/ Vorsitzender des Gerichtsrats Basel-Stadt
  • Vertreter Erziehungsdepartement Basel-Stadt (angefragt)
  • Sr. Esther Herren, Diakonisse Riehen, Leiterin Münsterhüsli – Wohn- und Gebetsgemeinschaft auf dem Münsterhof Basel
  • Belkis Osman-Besler, muslimische Seelsorgerin, Vizepräsidentin Vereinigung Islamischer Organisationen Zürich (VIOZ)
  • Barbara Heer, Ref. Kirchgemeinde Biel, Arbeitskreis für Zeitfragen, Studienleiterin Bereich Ökumene und interkulturelle Friedensarbeit / Grossrätin SP Basel-Stadt
  • Bhai Gurmeet Singh Ji, Freier SIKH Sprecher 

Moderation: Peter Bollag (IGB, Vorstand Interreligiöses Forum Basel, Redaktor SRF Regionaljournal Basel)

Diskutieren Sie mit! Der Eintritt ist kostenlos. 

Bitte melden Sie sich zur Teilnahme an unter: info@irf-basel.ch