Schutz für die Rechte von Kleinbauernfamilien
Der häufigste Beruf der Welt? Hätten Sie es gewusst? Natürlich: Bauer bzw. Bäuerin. Rund ein Drittel der Weltbevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig. Die meisten von ihnen in Familienbetrieben, die weniger als zwei Hektaren Land bewirtschaften. Doch diese kleinbäuerliche Landwirtschaft hat es in sich: Sie produziert rund 80 Prozent der weltweit vorhandenen Nahrungsmittel. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Fischerinnen, Hirten und andere Menschen, die im ländlichen Raum arbeiten, spielen also eine tragende Rolle, um die weltweite Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
Warum brauchen Bauern eigene Rechte?
Doch wozu braucht es eine spezifische Menschenrechtserklärung für diese Menschen? Sind die Menschenrechte etwa nicht universell und unteilbar? Immer wieder verabschiedete die UNO spezielle Auslegungen der universellen Rechte für spezifische Menschen oder Gruppen, darunter etwa Kinder, Frauen, ethnische Minderheiten oder Indigene – weil sie der Ansicht ist, dass diese Menschen besonderes verletzlich sind und daher eines besonderen Schutzes bedürfen. Auch ländliche Bevölkerungsgruppen müssen heute leider als besonders verletzlich bezeichnet werden. In vielen Ländern erhalten sie kaum Unterstützung, im Gegenteil: Im Zuge der voranschreitenden Industrialisierung der Landwirtschaft wird ihnen der Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut zunehmend erschwert oder gar entzogen, obwohl ihr Leben und Überleben direkt von diesen Ressourcen abhängt.
Auch sind sie am stärksten den verheerenden Folgen des Klimawandels ausgesetzt. Viele leiden unter Hunger und Armut und flüchten vom Land in die Städte. 80 Prozent der Hungernden leben in ländlichen Regionen, von diesen sind wiederum 50 Prozent Kleinbauern.
Ein historisches Zeichen für Bauern weltweit
Die Weltgemeinschaft hat die Problematik erkannt und entschieden, dass die ländliche Bevölkerung besser geschützt werden muss: In der am 17. Dezember 2018 verabschiedeten "Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten" (UNDROP) definiert die UNO in 28 Artikeln die wichtigsten Rechte, die Bauern und Bäuerinnen weltweit einfordern können. Darunter etwa das Recht auf Land, auf Wasser, auf Saatgut, auf agroökologische Produktionsformen, auf eine intakte Umwelt oder auch das Recht, selbstbestimmt über die eigenen wirtschaftlichen Ziele und Ernährungsweisen bestimmen zu können. Die Deklaration gibt den Staaten die Instrumente für eine Politik in die Hand, die die Rechte der ländlichen Bevölkerung stärkt und so Hunger und Armut effizient bekämpft. Doch damit die UNDROP nicht ein blosses Lippenbekenntnis bleibt, müssen diese Instrumente nun auch genutzt und Rechte geschützt werden.
Den Worten müssen Taten folgen
Die Schweiz hat sich bereits während der Verhandlungen für die Deklaration eingesetzt und mit ihrer Zustimmung in New York ein klares und lobenswertes Zeichen gesetzt. Doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt: Die konkrete Umsetzung der UNDROP wird auch die Schweiz vor Herausforderungen stellen, zum Beispiel wenn es darum geht, die Schweizer Agrar- oder Handelspolitik mit der UNDROP in Einklang zu bringen, etwa bezüglich bilateraler Handelsabkommen oder Gesetzen zu intellektuellen Eigentumsrechten.
HEKS hat sich gemeinsam mit einer breiten Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen für diese Deklaration eingesetzt und wird sich nun auch für die Umsetzung der UNDROP starkmachen. So nutzte HEKS etwa sein jährlich stattfindendes "Landforum" in Bern, um mit interessierten und am Thema arbeitenden Personen über die neue Deklaration und ihre Umsetzung durch die Schweiz zu diskutieren. Rund 40 Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung kamen am 10. Dezember 2018 zum "HEKS Landforum" zusammen, erfuhren dort mehr über die Deklaration, ihre Entstehung und ihren Inhalt und diskutierten in Workshops über nächste Schritte, um die Deklaration bekannt zu machen und in die Tat umzusetzen.
Lesen sie mehr dazu in HEKS Handeln vom Februar 2019