Wer weiss, wie seine Menschenrechte geschützt werden? Schutzfaktor M erklärt dies in zweieinhalb Minuten in einem ComicsVideo. Denn Ziel der Informationskampagne ist es, auf einfache und verständliche Weise über den Menschenrechtsschutz in der Schweiz zu informieren. Eine bedeutende Rolle kommt dabei der EMRK zu. Sie ist in doppelter Hinsicht ein Schutzfaktor für uns alle: Dank der EMRK kann in der Schweiz jeder Mensch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichts einreichen, wenn er oder sie der Meinung ist, das Urteil verletze seine oder ihre Rechte. Zudem hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der EMRK vor 40 Jahren dazu verpflichtet, den europäischen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes national umzusetzen. So wurden die Menschenrechte der EMRK 1999 als Grundrechte in die neue Bundesverfassung aufgenommen.
Die Kampagnenwebsite www.schutzfaktor-m.ch zeigt exemplarisch auf, wie mit Urteilen des EGMR Lücken in unseren Gesetzen geschlossen oder Fehler in der Rechtsprechung korrigiert werden konnten. In der Schweiz sind etwa das Recht auf anwaltliche Vertretung, auf eine unabhängige Richterin / einen unabhängigen Richter oder auf ein faires Verfahren verbessert worden.
Die vom neugegründeten Verein Dialog EMRK* getragene Informationskampagne erklärt, warum die Menschenrechte in der Schweiz nicht in Stein gemeisselt sind: Eine Mehrheit von Stimmberechtigten und Ständen kann per Volksinitiative Grundrechte ändern oder abschaffen, jeweils auf Kosten einer Minderheit. Solche Abstimmungen haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Darüber hinaus kann das Parlament Gesetze erlassen, welche die von der Verfassung garantierten Grundrechte verletzen. Die EMRK schützt alle Menschen in der Schweiz und Europa vor Menschenrechtsverletzungen durch den Staat.
Das Beschneiden unserer Menschenrechte bedeutet eine Schwächung unserer Demokratie, unserer Sicherheit und unserer Freiheit. Die Qualität einer Demokratie misst sich daran, wie sie die Rechte der schwächsten Gesellschaftsmitglieder schützt. Darum fordert der Appell "Übernehmen wir Verantwortung für die Menschenrechte!" die Stimmberechtigten, die Bundesversammlung, die Gerichte und den Bundesrat dazu auf, sich für den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz verstärkt einzusetzen.

Verein Dialog EMRK

Trägerschaft der Kampagne ist der Verein Dialog EMRK. Er ist aus der gleichnamigen Arbeitsgruppe entstanden, die sich im Herbst 2013 unter dem Dach der NGO-Plattform Menschenrechte gebildet hatte. Mit den Schwerpunkten Dialog, Medienarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema Menschenrechtsschutz. Der Verein Dialog EMRK will das Wissen über den Menschenrechtsschutz in der Bevölkerung vertiefen und auffrischen, die Errungenschaften der EMRK für die Schweiz bekannt machen und den Dialog über die Bedeutung der EMRK für die Schweiz fördern. Die Menschenrechte der EMRK sollen auch in Zukunft in der Schweizer Bundesverfassung als Grundrechte verankert und die Klagemöglichkeit am EGMR in Strassburg erhalten bleiben. Die Schweiz soll als Mitgliedstaat des Europarates weiterhin den Bestimmungen der EMRK verpflichtet bleiben und sich überzeugt für den Menschenrechtsschutz in Europa einsetzen.  
*Der arbeitskreis tourismus & entwicklung ist Partner des Vereins Dialog EMRK und unterstützt die Anliegen der Kampagne Schutzfaktor M ideell.