Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Kabine: UFO veröffentlicht besorgniserregende Umfrageergebnisse
Die Befragung wurde im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis Ende März 2019 auf der UFO-Webseite zur anonymen Teilnahme angeboten. Der Rücklauf lag bei 1’145 Datensätzen. Davon konnten 1’135 verwendet werden. Insgesamt wurden den Teilnehmenden 20 Fragen gestellt. Die vollständigen detaillierten Ergebnisse finden Sie HIER auf der Webseite der UFO.
UFO plädiert für Opferschutz und Täterprävention
Die Ergebnisse sind für UFO klare Alarmsignale, die nicht ignoriert werden dürfen. "Wenn fast die Hälfte der Betroffenen angibt, dass Vorgesetzte für die sexuelle Belästigung verantwortlich sind, sollte neben Opferschutz auch über Täterprävention geredet werden", so Sylvia Gassner, Referentin für Berufspolitik bei UFO.
Angst vor Konsequenzen führt zu Nichtmeldung
Bezeichnend ist auch eine weitere Erkenntnis der Umfrage: Die Angst vor beruflichen Konsequenzen beziehungsweise persönlichen Nachteilen führte in fast 50 Prozent der Fälle zur Nicht-Meldung des Vorfalls. "Als Fachgewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland werden wir die Umfrageergebnisse zum Anlass nehmen, um in der nächsten Zeit umfangreich über Hilfsangebote zu informieren. Ausserdem stehen wir betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Akutfall beratend zur Seite", erklärt Christoph Drescher, UFO-Vorstand für Beruf und Politik.
Kernforderungen von UFO
UFO fordert in allen Luftfahrtbetrieben umgehend die Aufnahme beziehungsweise Überprüfung bestehender Awareness-Strukturen sowie Schulungen für Führungspersonen in der Aus- und Weiterbildung durch geeignetes Fachpersonal.
Ausserdem stellt UFO drei grundlegende Forderungen an die Arbeitgeber im Bereich Luftverkehr in Deutschland:
- Opferschutz: Arbeitgeber müssen für eine geeignete Anlaufstelle sowie Schutzmassnahmen für Betroffene sorgen. Geeignete Schutzmassnahmen sollten in enger Absprache mit dem Opfer erfolgen.
- Prävention: Das Thema "sexuelle Belästigung" gehört in jeden Grundlehrgang – für alle Angestellten im Flugbetrieb. Ebenso müssen regelmässige Kurse für alle Beschäftigten obligatorisch sein.
- Werbung: Werbung darf keine sexistischen Tendenzen enthalten und den Arbeitsplatz Kabine herabwürdigen. Passagiere müssen entsprechend sensibilisiert werden.