Sieg für die Landschaft: Das Bundesgericht lehnt den umstrittenen Golfplatz Grimisuat im Zentralwallis zum zweiten Male ab
Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege (SL) konnte gemeinsam mit dem Schweizer Vogelschutz und der Walliser Sektion des WWF einen wichtigen Erfolg verbuchen: Am 5.3.98 lehnte das Bundesgericht den Rekurs der Golfplatzunternehmer von Grimisuat im Zentralwallis ab und folgte den Beschwerden der Schutzverbände. Dem
Golfplatz von Grimisuat wäre eine der wertvollsten Kulturlandschaften mit über 50 bedrohten Tierarten des Wallis, möglicherweise gar der Schweiz, zum Opfer gefallen. Die Schutzverbände brauchten einen langen Atem, um das seit 1994 hängige Verfahren und die Scharfmacherei in der Presse durchzustehen und sich weder von der Androhung einer Ehrverletzungsklage noch von den Betreibungsbeamten, die mit einer Forderung über 1,42 Millionen Franken in ihren Büros aufkreuzten, vom Protest abbringen zu lassen. Die SL wird sich nun weiter mit der lokalen Naturschutzorganisation NAT (Nature, agriculture, tourisme) für eine sinnvolle, nachhaltige Landschaftsentwicklung und -nutzung engagieren.
Widerstand lohnt sich, Erfolg macht Mut. So setzt sich der SL auch kämpferisch gegen die skitouristischen Neuerschliessungen im Hochgebirge ein, zum Beispiel im Schutzgebiet der Aletschregion. Die Liste der 1997 lancierten Aktionen zum Schutz der Umwelt, wie sie aus dem eben veröffentlichten Jahresbericht ersichtlich werden, beeindruckt. Für die zahlreichen noch pendenten Einsprachen kann man nur weiter Durchstehvermögen und viel Erfolg wünschen!
Landschaftsschutz 1997, Schweiz. Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege, Bern 1998; Pressemeldungen der SL vom 5.3. sowie vom 28.2.98/cp