Stellungnahme der CIPRA Schweiz zum Bericht des Bundesrates «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002»
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum Entwurf vom 1. November 2001 dieses Berichtes Stellung zu beziehen. Wir begrüssen, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit auch beim Bund einen hohen Stellenwert besitzt. Ebenso begrüssen wir , dass mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE ein Amt geschaffen wurde, welches das Thema Nachhaltigkeit zukünftig stärken wird.
Wir begrüssen ebenfalls, dass dem Einbezug der Zivilgesellschaft grosse Bedeutung zugemessen wird. CIPRA Schweiz als Dachverband von dreizehn Umwelt-, Heimatschutz- und Alpinorganisationen, erlaubt sich, hier nachstehend zu den für CIPRA Schweiz relevanten Themen Stellung zu beziehen.
Aus Sicht von CIPRA Schweiz handelt es sich bei diesem Papier insgesamt um eine zukunftsweisende, positiv zu wertende Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Unseres Erachtens bestehen aber noch Lücken und Defizite in verschiedenen Sachbereichen, auf die wir in unserer Stellungnahme eingehen möchten.
Kapitel 2: Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung
Wir begrüssen grösstenteils die in Kapitel 2 dargelegten Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Abstützung auf eine ethische Grundlage, die Bekräftigung von Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien, das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung als «regulative Idee» in einem gesellschaftlichen «Such-, Lern- und Gestaltungsprozess» und als ganzheitliches Abwägen sowie das Eingeständnis, dass verschiedene Umweltgüter, wie z.B. ein stabiles Klima oder Biodiversität durch Kapital nicht kompensierbar sind. CIPRA Schweiz plädiert ausdrücklich für die gleichwertige Behandlung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Bei der konkreten Ausgestaltung muss darauf geachtet werden, dass gesellschafts- und umweltpolitische Anliegen nicht unter die Räder der ungezügelten wirtschaftlichen Liberalisierung, der Deregulierung und des globalisierten wirtschaftlichen Wachstums geraten.
Des weiteren plädieren wir für eine gleichgewichtige Berücksichtigung aller Landesteile und -gegenden, insbesondere auch des Berggebietes, bei allen drei Zieldimensionen von nachhaltiger Entwicklung.
Der Partizipation aller jeweils betroffenen Akteure kommt bei der konkreten Aus-gestaltung der nachhaltigen Entwicklung zentrale Bedeutung zu. Dieses Prinzip sollte in den Leitlinien, beim Kapitel 3 «Herausforderungen und Stand der Bundespolitik» wie auch beim Massnahmenkatalog vermehrt und verstärkt einfliessen.
Die Lokale Agenda 21 muss aufgewertet und mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Sie ist das international anerkannte Gefäss für eine partizipative, nachhaltige Entwicklung.
Bezüglich der nachhaltigen Entwicklung des schweizerischen Alpenraumes verweisen wir insbesondere auch auf die Alpenkonvention, welche ein Modellfall für viele Bereiche darstellt. Projekte wie das Gemeindenetzwerk «Allianz in den Alpen» setzen die Lokale Agenda 21 in spezifischer Weise für die Alpenregionen um.
Kapitel 3: Herausforderungen und Stand der Bundespolitik
3.1 Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit
Wirtschaftliche Wettbewerbfähigkeit ist ein wichtiges Anliegen, sie darf aber nicht auf Kosten der Umwelt und des inneren Zusammenhaltes der Schweiz (Stadt – Land) gehen. Die Liberalisierung- und Deregulierungswelle der letzten Jahre hat sowohl die Umwelt-gefährdung verstärkt wie auch die sozialen Disparitäten in der Schweiz und weltweit verschärft. Die beiden Säulen Umwelt und Gesellschaft müssen bei allen wirtschafts-politischen Entscheidungen gleichberechtigt mitberücksichtigt werden. Diese Bemer-kungen halten wir auch für das Kapitel 4.1 Handlungsfeld 1 fest.
Lücken
Den Einbezug des Bereiches «Freizeitgesellschaft und Tourismus» vermissen wir im gesamten Bericht des Bundesrates. Angesichts der immensen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltrelevanten Bedeutung – gerade auch für den schweizerischen Alpenraum – plädieren wir für die Aufwertung dieses Themenfeldes durch Integration in die Kapitel 3 und 4. Als Querschnittsthema muss Freizeit und Tourismus entweder in spezifischen Abschnitten berücksichtigt werden oder in bestehende Unterkapitel wie 3.4 «Gesellschaftlicher Zusammenhalt», 3.6 «Umwelt und Ressourcen» sowie 3.7 «Raumordnung und Infrastruktur» einfliessen. Die vielzitierte «Freizeit- und Tourismusgesellschaft» stellt die Menschheit vor essentielle Herausforderungen. Hier muss eine Trendwende eingeleitet werden, hin zu einer umwelt- und sozialverträglichen Naherholung mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr und zu einem ökologisch verträglichen Tourismus, welcher auch den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der gastgebenden Regionen gerecht wird.
Kapitel 4: Handlungsfelder
4.1 Handlungsfeld 1: Marktwirtschaftliche Liberalisierungen innerhalb eines kohärenten sozialen und ökologischen Ordnungsrahmens weiterführen
Massnahme 2: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Sozial- und Umweltverträglichkeit (auch für 4.2 Massnahme 6 sowie 4.6 Massnahme 16)
Wichtig erscheint uns, den Erhalt der dezentralen Besiedelung in der Schweiz und die Pflege der Kulturlandschaft zusätzlich festzuhalten. Nur untergeordnet werden ökologische Fragen behandelt, obwohl die Landwirtschaft für eine Vielzahl von Umweltproblemen in der Schweiz stark mitverantwortlich ist, insbesondere in Bezug auf die Biodiversität und den Gewässerschutz. CIPRA Schweiz fordert deshalb verstärkte Bemühungen für eine Ökologisierung der Landwirtschaft, insbesondere eine konsequente Förderung von Bio-Betrieben. Ebenso gefördert werden muss die Direktvermarktung und auf den Aufbau bzw. die Erhaltung von regionalen Wirtschaftskreisläufen muss für die Verringerung der Transportwege besonderes Gewicht gelegt werden.
Massnahme 3: Schaffung eines kohärenten Ordnungsrahmens für die Infrastrukturliberalisierung
Wir halten hier nochmals fest, dass eine marktwirtschaftliche Erneuerungs- und Liberalisierungspolitik nicht das Heilmittel für alle Probleme darstellt. Die Resultate verschiedener Abstimmungen bezüglich Privatisierung von Elektrizitätswerken sowie die Reaktionen bezüglich der Reorganisation des Poststellennetzes sind Signale, dass das Schweizer Volk weiteren Liberalisierungsschritten kritisch bis ablehnend gegen-übersteht. Die flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichen Dienstleistungen muss aufrecht erhalten werden, insbesondere auch im Berggebiet. Hierzu gehört auch der öffentliche Regionalverkehr in Randregionen.
4.2 Handlungsfeld 2: Finanzpolitik auf Nachhaltigkeit ausrichten
Massnahme 5: Ökologische Steuerreform
CIPRA Schweiz begrüsst eine konsequente Internalisierung von externen Kosten in Form von Ökosteuern und Lenkungsabgaben. Nur mit dieser Massnahme kann eine Ökologisierung der Wirtschaft erreicht werden.
4.3 Handlungsfeld 3: Bildung, Forschung und Technologie für die Nachhaltige Entwicklung einsetzen
Massnahme 8: Sensibilisierung der Bevölkerung über das Bildungswesen
Wichtig erscheint uns eine umfassende Kommunikationsstrategie des Bundes. Hier bestehen grosse Defizite, wie z.B. bei der Information der Bevölkerung über dieLokale Agenda 21. Die Zivilgesellschaft und die NGO’s sollten vermehrt in Informations-kampagnen miteinbezogen werden.
Massnahme 12: Abdecken neuer Armutsrisiken
Diese Massnahmen sind zu begrüssen. Gerade auch im Tourismus können existenz-sichernde Löhne, z.B. im Gastgewerbe, zu einer Qualitätssteigerung des Tourismus in der Schweiz beitragen.
Massnahme 13: Gesundheit, Ernährung, Bewegung und nachhaltige landwirtschaftliche Produktion: Förderung der positiven Wechselwirkungen
Besonderes Augenmerk muss auf die Produktedeklaration und den Verbraucherschutz gelegt werden. Die Massnahmen müssen umfassend gestaltet werden mit Blick auf eine gesundheitsfördernde und umweltschonende Lebensweise als Ganzes. Mit Blick auf die Freizeit- und Tourismsgesellschaft muss hier auf die Bedeutung der Naherholung für Gesundheit und Umwelt hingewiesen werden. Diese Aspekte sollten gefördert werden, z.B. wie im bereits bestehenden Aktionsprogramm «Gesundheit und Umwelt» des Bundes.
4.6 Handlungsfeld 6: Natürliche Ressourcen nachhaltig nutzen
Massnahme 15: Intensivierung und Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik
Um die Klimaerwärmung aufzuhalten und den Ländern des Südens Entwicklungs-chancen zu geben, muss in den Industriestaaten der Verbrauch von fossilen Energien konsequent eingeschränkt und mit erneuerbaren Energieträgern substituiert werden. CIPRA Schweiz bezweifelt, ob dafür allein das Prinzip der Freiwilligkeit, wie zur Zeit beim CO2-Gesetz, ausreichend ist. Kostenwahrheit ist insbesondere auch beim Flugverkehr ein dringendes Gebot, die Kerosinbesteuerung – zumindest euopaweit – ist schon lange überfällig. Gerade für den Alpenraum werden die Klimaänderungen verheerende Aussichten mit unabsehbaren ökonomischen Folgen haben.
Massnahme 18: Förderung von Natur- und Landschaftsparks
CIPRA Schweiz unterstützt dieses Anliegen voll und ganz, auch im Sinne einer Förderung des naturnahen Tourismus. Ein umfassendes Gebietsmanagment ist aber unabdingbar (Besucherlenkung und sanfte Freizeitmoblilität). Die touristische Nutzung muß je nach Größe und Kategorie des Schutzgebietes entsprechend unterlassen (z.B. Wildnisgebiete) oder genau geregelt werden. Erholungs- und touristische Nutzungs-zonen müssen deshalb bei der Schutzgebietsplanung im voraus festgelegt werden.
Schutzgebiete stellen einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt dar und können durch gezielte Maßnahmen (z.B. Produktelabels) auch zur Förderung lokaler Kreisläufe und damit zu erhöhter lokaler Wertschöpfung und zur Eindämmung von Transporten beitragen. Neben der Erhaltung und Förderung natürlicher, dynamischer Prozesse in Wildnisgebieten sind auch Kulturlandschaften von essentieller Bedeutung, die zu ihrer Erhaltung eine bestimmte menschliche Nutzung benötigen. Schutzgebiete wie Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete oder manche Nationalparke haben die Möglichkeit Gäste und Ein-heimische zu sensibilisieren und so als Entwicklungskeime über ihr eigentliches Gebiet hinaus zu wirken.
Besondere Bedeutung muss aber auch dem Natur- und Landschaftsschutz in den anderen, nicht geschützten Landschaften beigemessen werden.
4.7 Handlungsfeld 7: Raum und Siedlungen nachhaltig entwickeln
Massnahme 20: Aktionsplan für eine nachhaltige Siedlungspolitik (gilt auch für M 21)
Als zentral erachtet CIPRA Schweiz die übergreifende Betrachtung von Siedlung-Verkehr-Agglomeration mit dem Ziel raum-, ressourcen- und kostenschonende Siedlungs- und Verkehrsstrukturen zu schaffen. Zusätzlich integriert werden muss hier der Einbezug des nachhaltigen Bauens. Traditionelle Ortsbilder sind zu schützen und auf hohem gestalterischen Niveau weiterzuentwickeln. Umnutzungen bestehender Anlagen sind Neubauten im allgemeinen vorzuziehen.Auch hier kommt der umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung und Ausgestaltung der Freizeit- und Tourismusgesellschaft eine wichtige Bedeutung zu, insbesondere auch durch die gezielte Schaffung von attraktiven Naherholungsangeboten, die an den öffentlichen Verkehr angebunden sind. Der Ausbau der touristischen Aktivitäten hat in der Regel eine verstärkte bauliche Entwicklung zur Folge. Ein intaktes Ortsbild ist aber eine wertvolle Grundvoraussetzung für die Attraktivität eines Ferienzentrums. Gerade wenn ein qualitativer und ökologischer Tourismus gefördert werden soll, sind architek-tonisch qualitätsvolle Ortsbilder ein Muss.
Massnahme 22: Nachhaltige Bundesraumplanung (gilt auch für Massnahme 21)
Die Kompetenzen des Bundes müssen hier de facto gestärkt werden. Der Bund sollte die Kantone bezüglich der Umsetzung der kantonalen Richtpläne vermehrt in die Pflicht nehmen. Die kantonalen Richtpläne sollen ebenfalls dem Prinzip der Nachhaltigkeit aller drei Säulen verpflichtet sein.Der Bodenverbrauch muss so klein wie möglich gehalten werden. Ausgedehnte Bauzonen mit einer niedrigen Ausnützungsziffer sind nicht erwünscht.Die Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen in Ferienhäuser ist mit einer Zersiedelung und einer Beeinträchtigung des Naturraumes durch Erschliessungen verbunden und führt zu einer Zerstörung des traditionellen Landschaftsbildes. Umnutzungen sollten deshalb nicht oder nur unter restriktiven Bedingungen zugelassen werden.
Massnahme 23: Neue rechtliche Grundlage für die Regionalpolitik
CIPRA Schweiz begrüsst grundsätzlich die Ausarbeitung neuer rechtlicher Grundlagen für die Regionalpolitik in der Schweiz. Die Initiierung einer Stiftung für die Nachhaltige Entwicklung im Berggebiet wird grundsätzlich positiv bewertet, wenn dadurch nicht ein schleichender Abbau von bestehenden Finanzmitteln für Randregionen betrieben wird. Darüber hinaus müssen innovative Förderungsprogramme im Sinne der Neuorientierung der Regionalpolitik von 1996 weitergeführt werden. Alle finanziellen Unterstützungs-programme sollen sich nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit richten. Umweltschutz darf nicht Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss gleichwertig mit umgesetzt werden. Auch hier erlauben wir uns, auf die zukunftsweisende Alpenkonvention zu verweisen.
4.8 Handlungsfeld 8: Mobilität in nachhaltige Bahnen lenken
Die ökomobilen Verkehrsmittel (öffentlicher Verkehr, Velo, zu Fuss) sind gegenüber dem motorisierten Individualverkehr und Flugverkehr bevorzugt zu behandeln und staatlich zu fördern. Schritte dazu sind die Einführung eines MwSt-Sondersatzes für den ÖV und die Internalisierung externer Kosten gleichermaßen bei allen Verkehrsträgern. Der Ausbau der Strasseninfrastruktur wie auch neue alpenquerende Tunnels sind keine zukunftsweisende Lösung für die anstehenden Verkehrsprobleme. Auch beim Güter-verkehr muss die Verlagerung gemäss geltendem Recht des Alpenschutzartikels konsequent auf die Schiene umgesetzt werden. Die Schweiz gilt hier mit der LSVA und NEAT als Vorbild für viele europäische Staaten.Der individuelle Freizeitverkehr ist das am stärksten wachsende Verkehrssegment und bis heute ist es nicht gelungen, diesen Verkehr in ökologischere und sozialverträglichere Bahnen zu lenken. Es ist ein breites Strategie- und Massnahmenpaket zu entwickeln, um den individuellen Freizeitverkehr einuzdämmen (gezielte Förderung OeV, logistische Verbesserungen im Bereich Tourismusverkehr, Verbesserung der Wohnqualität in Städten und Agglomerationen, Förderung von Naherholungsgebieten, Unterstützung eines Wertewandels).Wir vermissen hier regulierende Massnahmen betreffend dem Flugverkehr. Insgesamt müssen die immensen Wachstumsraten des Flugverkehrs abgebremst werden. Zudem sollte der Kurzstrecken-Flugverkehr weitestgehend auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Bahn, Bus und Schiff verlagert werden. Unumgänglich ist die Realisierung der Kostenwahrheit im Luftverkehr und als erster Schritt dazu die Einführung einer zumindest europaweiten Kerosinbesteuerung (Verursacherprinzip). Ein Zwischenschritt dazu könnte eine freiwillige Flugticketabgabe zur Kompensation des flugreisebezogenen CO2 oder eine ökologisch begründete Abfluggebühr, von der ein Teil auf den nachhaltigen Tourismus zurückerstattet wird.
Massnahme 26: Marktwirtschaftliche Instrumente für eine nachhaltige Mobilität
Wir begrüssen und untersützen diese Ideen für marktwirtschaftliche Instrumente. Eine strategische Planung mit zeitlichen Fixpunkten wäre wünschenswert.
Massnahme 27: Weiterentwicklung der Bahnreform
CIPRA Schweiz verweist hier auf die Bedeutung des Regionalverkehrs für die Randregionen der Schweiz wie auch für die Schliessung der Lücken im Verkehrsnetz.
4.9 Handlungsfeld 9: Nachhaltige Entwicklung über internationale Beziehungen fördern
Wir begrüssen grundsätzlich diese Intentionen des Bundes. Insbesondere unterstützen wir, dass die Schweiz verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der globalen Umwelt unternimmt. Diesem Anliegen muss in den strategischen Zielen noch mehr Gewicht gegeben werden.Wir verweisen in diesem Kontext auf die Bedeutung der Alpenkonvention und auf konkrete Umsetzungen, wie z.B. das internationale Gemeindenetzwerk «Allianz in den Alpen». Der Bund sollte für innovative Bemühungen zugunsten der Realisierung der Alpenkonvention schnellstmöglich nach der Ratifizierung genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.Gerade auch beim internationalen Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung verweisen wir nochmals auf die Bedeutung eines sozial- und umweltverträglichen Tourismus (Incoming- und Outgoing-Tourismus), dessen Erträge vor allem den gastgebenden Regionen zugute kommen.
4.10 Handlungsfeld 10: Methoden und Instrumente weiterentwickeln
Massnahme 40: Monitoring Nachhaltige Entwicklung (gilt auch für Massnahme 41)
Für eine Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung, welche ökologische, soziokulturelle und wirtschaftliche Aspekte gleichermassen miteinbezieht, ist die Erarbeitung von Nachhaltigkeitsindikatoren, eines Monitorings und weiterführend eines Controllings unabdingbar.
Massnahme 42: Einführung einer regelmässigen Generationenbilanzierung
Grundsätzlich unterstützt CIPRA Schweiz diese Massnahmen. Die Bilanzierung darf sich aber nicht nur auf die Finanz- und Sozialpolitik beschränken, sondern muss unbedingt ergänzt werden durch eine Öko-Bilanzierung im Sinne des umfassenden Nachhaltigkeit-Prinzips.
5. Umsetzung und Begleitmassnahmen
Eine Umsetzung der Strategie Nachhaltigkeit 2002 kann aus Sicht der CIPRA Schweiz nicht kostenneutral durchgeführt werden. Insbesondere für die Koordination, die Partizipation der Zivilgesellschaft und die Erfolgskontrolle sind neue finanzielle Mittel bereitzustellen. Das Amt für Raumentwicklung muss dafür mit den notwendigen Finanzen ausgestattet werden.Wir bedanken uns nochmals für die Möglichkeit aktiv an dieser Vernehmlassung teilnehmen zu können und hoffen auf eine Berücksichtigung unserer Anliegen in der definitiven Version des Berichtes.
Mit freundlichen Grüssen
CIPRA Schweiz
Dr. Dominik Siegrist, Präsident
Reto Solèr, Geschäftsleiter