"The dismissal of the cases, after so many years, once again leaves open and unresolved, the unfinished business of the Truth and Reconciliation Commission," said advocate Dumisa Ntsebeza, former Truth and Reconciliation Commissioner.
Am 21. August hat das 2. Appellationsgericht in New York die Klagen zurückgewiesen, welche Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Jahre 2002 gegen international tätige Konzerne wegen deren Komplizenschaft mit dem Apartheid-Regime eingereicht hatten. Das Gericht stützte sich dabei auf die Argumente, welche das Oberste Berufungsgericht der USA im April 2013 gegen die Anwendung des Alien Tort Statutes bei extraterritorialen Handlungen im Fall Kiobel vs. Royal Dutch Petroleum Co. angeführt hatte.
Mit den zivilen Entschädigungsklagen wollten die Apartheidopfer die in Südafrika tätigen multinationalen Unternehmen, mit Geschäftstätigkeit in den USA, für ihre Mitverantwortung an den schweren Menschenrechtsverletzungen des Apartheidregimes zur Verantwortung ziehen. Ohne deren direkte Beteiligung hätte sich das von der UNO als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärte rassistische System nicht so lange halten können. Unter den Beklagten befanden sich mit UBS, Credit Suisse, Rheinmetall (Oerlikon Bührle), ursprünglich auch eine Reihe von Schweizer Unternehmen. Schweizer Unternehmen haben während Jahrzehnten und in grossem Umfang vom Apartheidregime profitiert – über die Unterdrückung der schwarzen Mehrheit, der neben den politischen Rechten auch die Versammlungs- und Gewerkschaftsrechte vorenthalten wurden.
Die KEESA hat die Klagen unterstützt in der Meinung, dass internationale Unternehmen bezüglich Menschenrechtsverletzungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit haftbar gemacht werden müssen. Die Ablehnung der Klagen macht deutlich, wie beschränkt diesbezüglich die rechtlichen Möglichkeiten sind. Es braucht deshalb dringend internationale Regelwerke, um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards gerichtlich einfordern zu können.
Die Klagen in den USA waren eine Möglichkeit diesen Kampf voran zu bringen. Nach deren Rückweisung geht es jetzt darum, das unfinished business der Apartheid auf anderem Weg weiter zu verfolgen. Auch die Schweizer Unternehmen mit ihren engen Verbindungen zu Apartheidstaat und –wirtschaft, stehen in der Pflicht. Die damals in Südafrika engagierten Firmen müssen endlich über ihre Geschäftstätigkeit während der Apartheid Rechenschaft ablegen, auf die Opfer zugehen und zu Reparationsleistungen bereit sein.
Die KEESA (Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika) wurde 1998 von Hilfswerken und anderen Nichtregierungsorganisationen gegründet. Sie will bewirken, dass die Schweiz die Verantwortung für ihre Verstrickung mit dem Apartheid-Regime übernimmt, und setzt sich für die Entschädigung der Opfer der Apartheid ein.