Basel, 9.8.2007, akte/ Mit schönen Farbbildern von Indigenen wird in Reiseprospekten gerne geworben. Doch gerade der so genannte „Ökotourismus“ zu den noch intakten Naturgebieten bedrängt die rund 300 Millionen Menschen, die zu den Urvölkern der Erde zählen: Sie werden im Namen des Naturschutzes vertrieben, verlieren den Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen, Land ,Wasser, Selbstbestimmung, ihre Menschenrechte werden in elementarster Weise verletzt. Auch bei Staudämmen, Ölfeldern und anderen Unternehmungen werden Wirtschaftsinteressen häufig über das Recht der Indigenen auf ihren Lebensraum gestellt.

Höchste Zeit, dass die Schweiz die vor 18 Jahren von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO beschlossenen Konvention 169 zum Schutz der Lebensgrundlagen und Rechte indigener Völker ratifiziert. Vor 8 Jahren reichte Nationalrat Remo Gysin die Motion zur Ratifizierung dieser Konvention durch die Schweiz ein, welche als Postulat ans Parlament überwiesen wurde. Aufgrund der Befürchtung, die Fahrenden in der Schweiz könnten aufgrund der ILO-Konvention 169 mit neuen Forderungen an die Schweiz gelangen, empfahl der Bundesrat letztes Jahr die Abschreibung dieses Postulats.

Im gleichen wurde die Koalition swisspro-ilo169 gegründet, welche von Menschenrechtsorganisationen, Hilfswerken und NGOs aus Umwelt und Entwicklungspolitik getragen wird, darunter auch dem arbeitskreis tourismus & entwicklung. swisspro-ilo169 lobbyiert dafür, dass der Prozess der Ratifizierung weiter geht. Ein erster Erfolg war der Entscheid des Nationalrates vom 22. Juni, entgegen der Empfehlung des Bundesrates am Postulat von Remo Gysin festzuhalten. swisspro-ilo begrüsst in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juni diesen Entscheid, und setzt sich jetzt dafür ein, dass in der Herbstsession dieses Jahres die Ratifizierung besprochen und danach vom Bundesrat rasch vollzogen wird. Aus der Sicht der swisspro-ilo169 ergeben sich mit der ILO-Konvention 169 für den Bund keine neuen Aufgaben über die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Fahrenden hinaus, welche weiter gehen als die Vorgaben von ILO-169.

1994 proklamierte die UNO-Generalversammlung den 9. August zum Internationalen Tag der Indigenen Völker der Welt. Sie beschloss ausserdem eine Dekade zum Schutz der Urvölker, welche 2004 nochmals um eine Dekade von 2005-2015 verlängert wurde. Höhepunkt der zweiten Dekade war die Annahme der Erklärung der Rechte der Indigenen Völker im Juni 2006 durch den neu gewählten Menschenrechtsrats der UNO, für die sich auch die Schweiz engagiert hatte. Allerdings wurde die Annahme dieser rechtlich nicht bindenden Erklärung durch die UNO-Generalversammlung überraschend durch einen Antrag aus Namibia verhindert. Eine Riesenenttäuschung für die Indigenen Völker, welche für diese Erklärung 23 Jahre lobbyiert hatten. Der für seinen Kampf gegen die Apartheid bekannte anglikanische Erzbischof Desmond Tutu setzt sich heute für die Rechte der so genannten Buschmänner (ein Sammelbegriff für verschiedene Ethnien) in Botswana und Namibia ein. Seine Begründung: „Wenn Kultur im Namen des Fortschritts zerstört wird, ist dies nicht Fortschritt, sondern Verlust unserer Welt.“

Quellen: Mitteilung swisspro-ilo169 vom 13.7.2007+ Pressemitteilung vom 22.6.2007; UN thumps Indigenous Peoples, 28.11.2006+Archbishop Tutu defends Bushmen, 6.11. 2006; Final adoption in the General Assembly deferred by African states, 28.11.2006 http://iwgia.inforce.dk; Draft Aid Memoire of the African Group (Bedenken der Afrikaner gegen die Erklärung) 9. November 2006, www.un.org/esa/socdev/unpfii/ (Permanentes UNO-Forum für Indigene Völker)