Im Zuge der südafrikanischen Landreform (Restitution of Land Rights Act No 22, 1994) soll die unter dem früheren Apartheid-Regime zwangsumgesiedelte schwarze Bevölkerung ihr Land zurückerhalten oder zumindest entschädigt werden. Dabei will die Regierung sicherstellen, dass das zurückerstattete Land ökologisch verträglich genutzt wird. Sowohl die Behörden wie auch die VertreterInnen der betroffenen Gemeinschaften setzen auf einen sozial verantwortlichen und ökologisch verträglichen Tourismus, von dem sie sich Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung erhoffen. So fordert beispielsweise in der Northern Province Chief Joao Makuleke das Gebiet zwischen dem Luvuvhu und dem Limpopo Fluss innerhalb des Krüger Nationalparks zurück, aus dem sein Volk 1969 vertrieben wurde. Offenbar geht es ihm nicht um eine Wiederansiedlung im Nationalpark, sondern um den Erhalt der Rechte, Lodges zu bauen und das Gebiet touristisch zu nutzen. Zusammen mit dem Department of Land Affairs und der deutschen Gesellschaft für Entwicklung und Technische Zusammenarbeit GTZ werden zur Zeit Konzepte einer sanften wirtschaftlichen Nutzung erstellt, die unter anderem auch Tourismus vorsehen. Die Mutale, EinwohnerInnen des früheren Homelands Venda, erheben Anspruch auf das unter militärischer Kontrolle stehende Land im Madimbo Korridor an der Grenze zwischen Südafrika und Zimbabwe, wo sie Ökotourismusprojekte verwirklichen wollen. Die Khoisan, die früher im Gebiet des heutigen Kalaharai Gemsbok Parks lebten und Anspruch auf Land innerhalb des Schutzgebietes haben, verhandeln mit der Parkaufsichtsbehörde über touristische und kulturelle Nutzungsformen.
Schwieriger gestaltet sich die Rückgabe von Schmidtsdrift an seine ursprünglichen BewohnerInnen, die Tswana, die 1968 nach Kuruman zwangsumgesiedelt wurden. Die Armee, die in diesem Gebiet ein Camp unterhält, hat sich zwar mit den Plänen einverstanden erklärt, weigert sich aber, alles zu räumen. Ein Grossgrundbesitzer fordert für sein Land eine Entschädigung, die den geschätzten Marktwert um Millionen übersteigt.
Generell ist wohl in Zukunft mit grösseren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Landreform zu rechnen. Mit der Einführung des umstrittenen Eigentumsartikels in der am 8. Mai verabschiedeten neuen Verfassung wird es kaum mehr möglich sein, die bestehenden Besitzverhältnisse entscheidend zu verändern. Von den insgesamt 119,6 Millionen Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche gehören nur 14,4 Prozent schwarzen Bauernfamilien. Der weitaus grösste Teil befindet sich in der Hand von weissen Grossfarmern und etwa ein Zehntel des Agrarlandes steht unter Naturschutz oder wird als Tierpark genutzt.
Gegenüber Mail & Guardian warnt ein Mitglied des Landreform-Komitees der Nordkap-Provinz davor, Ökotourismus als die Lösung aller Probleme zu betrachten: Gerade in Schmidtsdrift sei zwar sicherlich ein Potential vorhanden, doch die Infrastruktur fehle praktisch vollständig und eine erfolgreiche touristische Erschliessung sei mit hohen Investitionskosten verbunden, die einzig mit Geldern aus dem Privatsektor und mit Hilfe internationaler Entwicklungsorganisationen getätigt werden könnten.

NaSA Mai 1996; Mail & Guradian 19.5.1996; afrika süd März/April 1995; AkT&E-KUNA 2/1995/gf