Tourismus in Sri Lanka: Die menschenrechtliche Verantwortung von Reiseanbietern in Post-Konflikt-Gebieten
Der arbeitskreis tourismus & entwicklung hat gemeinsam mit Tourism Watch – Brot für die Welt aus den Erkenntnissen der Studie "Schatten im Sonnenparadies. Tourismus und Menschenrechte in Sri Lanka" Eckpunkte der menschenrechtlichen Verantwortung von Reiseanbietern in Post-Konflikt-Gebieten abgeleitet.
Basel, 26.02.2015, akte/ Krieg und Diktaturen hinterlassen zerrissene Gesellschaften, in denen die Gefahr von Diskriminierungen und Repression gross ist. Ein Unternehmen, das nicht zum Komplizen oder Mittäter solcher Menschenrechtsverletzungen werden will, muss mit grösserem Engagement und besonderer Umsicht seine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen, die über die Anforderungen bisheriger Zertifikate hinausgeht. So lautet unser Fazit aus der neuen Studie der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zu Tourismus und Menschenrechten in Sri Lanka, das wir Reiseveranstaltern für die Diskussion und Erarbeitung von konkreten Massnahmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in Post-Konflikt-Gebieten unterbreiten.
Die Recherchen in den drei neu erschlossenen Tourismuszonen Kalpitiya, Kuchaveli und Passikudah zeigen eindrücklich, wie im Zuge des massiven Tourismusausbaus in Sri Lanka die grundlegenden Rechte der Einheimischen auf Entwicklung, angemessenen Lebensstandard, Mitbestimmung und Teilhabe am neuen Wirtschaftszweig missachtet und verletzt werden. Die GfbV stellt mit ihrem Bericht erstmals den Tourismus aus der Sicht der benachteiligten Minderheiten dar. Wir nehmen die Studie deshalb zum Anlass, am konkreten Beispiel Sri Lanka besondere Merkmale der Tourismusentwicklung in Post-Konflikt-Gebieten deutlicher herauszuarbeiten und erste Eckpunkte zu erstellen, wie Reiseveranstalter in diesem Kontext ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen sollen. Diese Erkenntnisse wollen wir im Dialog mit Tourismusunternehmen und im Rahmen der Multi-Stakeholder-Initiative "Roundtable Menschenrechte im Tourismus" weiter vertiefen und zur Umsetzung bringen.
Inhaltsübersicht:
- Tourismusboom – zu welchem Preis?
- Menschenrechtliche Verantwortung von Reiseunternehmen
- Besondere Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Reiseanbietern im Post-Konflikt-Kontext von Sri Lanka
3.1 "Do no harm" – konfliktsensible Strategien ergreifen
3.2 Vom Kontext ausgehen – Kontextanalyse für die Überprüfung der menschenrechtlichen Risiken der Geschäftstätigkeit
3.3 Konfliktsensitive Risikoüberprüfung – den besonderen menschenrechlichen Risiken des Post-Konflikt-Kontextes bei der Überprüfung des Geschäftsumfelds umfassend Rechnung tragen
3.4 Konsequent handeln – Verstösse gegen die Rechte von diskriminierten Bevölkerungsgruppen in Post-Konflikt-Kontext gezielt angehen - Weitere Forderungen und Massnahmen
4.1 Klare politische Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
4.2 Tourismus als Thema im Politik-Dialog
4.3 Adäquate Erfassung der Menschenrechtssituation im Tourismus
4.4 Aufnahme der besonderen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Post-Konflikt-Kontexten in bestehende Kriterienkataloge für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeitszertifizierungen
4.5 Last but not least – auch Reisende stehen in der Pflicht - Ein guter Moment für ein klares Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte