Ihr Reisebüro

  • hat sich zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet und hält darüber hinaus in einer Policy fest, Mitarbeitende zu fairen Bedingungen anzustellen
  • arbeitet mit Partnern zusammen, die mit dem grössten Teil der Angestellten direkte Festanstellungsverträge abgeschlossen haben und nicht auf prekäre Arbeitsverhältnisse mit ZeitarbeiterInnen und Subunternehmen setzen. Der Reiseveranstalter hat hierzu eine Klausel in seinen Zulieferverträgen
  • verpflichtet sich und seine Geschäftspartner zu umfassenden Massnahmen gegen Kinderarbeit
  • bekennt sich zu seiner gewerkschaftsfreundlichen Haltung
  • unterstützt Weiterbildungsmöglichkeiten in der Destination.

Ihr Tourismusanbieter vor Ort

  • hat selbst oder über die Hotelkette eine Policy, die sicherstellt, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eingehalten werden und die Mitarbeitenden zu fairen Bedingungen angestellt sind. Diese Policy umfasst nebst Löhnen über dem gesetzlichen Mindestlohn und der klaren Benennung der Lohnbestandteile und -abzüge sowie der Arbeitszeit, Freizeit und Ferien auch Aspekte der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Recht auf gewerkschaftliche Organisation
  • hat eine Policy zum Schutz von Frauen, Gastarbeitern und ethnischen Minderheiten gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie eine Kinderschutzpolicy
  • hat klare Verfahren und Massnahmen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen
  • hat mit dem grössten Teil seines Personals Festanstellungsverträge abgeschlossen und arbeitet nur sehr zurückhaltend mit Subunternehmen und ZeitarbeiterInnen
  • ist stolz auf seine langjährigen Beziehungen zu den Mitarbeitenden, fördert sie aktiv in ihrer Laufbahnentwicklung und bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und weist dies auf Anfrage auch gerne aus.

Sie stellen selber die Weichen auf fair

  • informieren sich über die häufigsten arbeitsrechtlichen Probleme im Tourismus
  • wissen zwar, dass auch fünf Sterne keine Garantie für die Einhaltung minimalster Arbeitsrechte bieten. Aber wo der Preis für die Leistung konkurrenzlos tief ist, halten Sie sich zurück, weil Sie wissen, dass das Discountergeschäft immer zu Lasten der Angestellten und der Ökologie gemacht wird
  • wählen mit ihrem Reisebudget vereinbare Leistungen, für die der Leistungserbringer angemessen bezahlt wird
  • wissen, wie die Entlöhnung an Ihrem Ferienort im Allgemeinen aussieht und welchen Stellenwert das Trinkgeld als Bestandteil des Einkommens einnimmt
  • informieren sich über die örtlichen Gepflogenheiten bezüglich Trinkgeld und halten sich daran
  • pflegen einen anständigen Umgang mit dem Personal, das während Ihrer Ferien für Ihr Wohl sorgt und die von Ihnen beanspruchten Dienstleistungen erbringt
  • melden Ihrem Tourismusanbieter vor Ort und Ihrem Reisebüro klare Verletzungen von Arbeitsrechten, wie Kinderarbeit, Diskriminierungen oder Übergriffe.
  • machen die fünf einfachen "fair unterwegs"-Faustregeln zu Ihren persönlichen Leitsätzen auf Reisen.