Ihr Reisebüro

  • bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte – der Bürgerrechte, der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation, der Rechte von Indigenen und insbesondere auch der Rechte von Kindern – und hat eine Policy dazu
  • nimmt seine menschenrechtliche Unternehmensverantwortung mit besonderer Umsicht wahr, wo Staaten ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen oder gar selbst Menschenrechte verletzen  
  • hat den Branchenkodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor kommerzieller sexueller Ausbeutung im Tourismus "Child Protection Code" unterzeichnet und gibt Ihnen dazu einen Infoflyer
  • erhebt seine Wirkung auf Menschenrechte entlang der ganzen Wertschöpfungskette, berichtet transparent über die Erkenntnisse und über die Schritte, die zur Verbesserung der Menschenrechtswirkung des Unternehmens gemacht werden
  • hat einen Nachhaltigkeitskodex für seine Zulieferer (Hotels und andere Dienstleister), die mit ihrer Unterschrift garantieren müssen, dass sie die Menschenrechte der Angestellten und anderer Anspruchsgruppen achten. Es unterstützt seine Partner bei deren Einhaltung und überprüft diese regelmässig
  • schult seine Mitarbeitenden im Mutterhaus und in den Destinationen zu Menschenrechten und der Verantwortung des Unternehmens für deren Einhaltung
  • sagt Ihnen, wo Sie beobachtete oder erlittene Menschenrechtsverletzungen melden können und kann Ihnen genau erklären, wie nach solchen Meldungen und Beschwerden verfahren wird
  • macht Ihnen Informationen zur Menschenrechtslage in der Destination zugänglich.

Ihr Tourismusanbieter vor Ort

  • bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und hat eine Policy dazu. Ausserdem hat er einen Nachhaltigkeitscodex für Zulieferer unterzeichnet, mit dem er sich gegenüber dem Reiseveranstalter unter anderem auch verpflichtet, Menschenrechte zu achten
  • hat den Branchenkodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor kommerzieller sexueller Ausbeutung im Tourismus "Child Protection Code" unterzeichnet und hat einen Infoflyer an der Rezeption oder im Zimmer aufliegen
  • hat eine Strategie für die kontinuierliche Verbesserung der Menschenrechtswirkung des Unternehmens und berichtet regelmässig über die erzielten Fortschritte. Diese zielt auf anständige Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden des eigenen Betriebs und der Zulieferer ab, aber auch auf die umfassende Respektierung der Menschenrechte der Lokalbevölkerung und der Reisenden
  • schult seine Mitarbeitenden zu Menschenrechten und der Verantwortung des Unternehmens für deren Achtung
  • sagt Ihnen, wo sie beobachtete oder erlittene Menschenrechtsverletzungen melden können und kann Ihnen genau erklären, wie nach solchen Meldungen und Beschwerden verfahren wird.

Sie stellen die Weichen auf fair

  • buchen Ferien, bei denen Sie darauf vertrauen können, dass Ihr Hotel oder der Anbieter Ihrer Ausflugstour keine Menschenrechte verletzt
  • informieren sich über die Menschenrechtslage in Ihrer Feriendestination und machen sich Gedanken, wie Ihre Reise die Menschenrechtslage beeinflusst
  • getrauen sich, jede Menge Fragen zu stellen. Zum Beispiel auch danach, wer auf dem Gelände gewohnt hat, wo heute das Hotel oder Resort steht, und wo diese Menschen jetzt wohnen
  • mischen sich nicht in die Belange des Landes ein, melden aber, wenn im Zusammenhang mit dem Hotel oder sonstigen touristischen Einrichtungen Menschenrechtsverletzungen geschehen
  • achten selbst die Menschenrechte, insbesondere, indem Sie keine Kinder ausbeuten, ethnische Minderheiten diskriminieren oder als Freier zum Menschenhandel beitragen
  • gehen schonend mit den natürlichen und kulturellen Ressourcen des Landes um
  • achten auf die Würde der Menschen, indem Sie Ausflüge zu Dörfern oder Slumtouren nur dann unternehmen, wenn Sie von oder mit den Besuchten selbst organisiert wurden. Sie verzichten auf Waisenhausbesuche mit Kinderkontakt.
  • machen die fünf einfachen "fair unterwegs"-Faustregeln zu Ihren persönlichen Leitsätzen auf Reisen.