Tourismusentwicklung Schweiz: Politische Öffnung und neue Barrieren
Bundesrat erteilt seinen Segen für neue Naturpärke
Der Weg für die Schaffung von neuen Naturpärken in der Schweiz könnte bereits in der Wintersession endgültig freigeschaufelt werden. Dann nämlich soll laut Zusicherung des Bundesrats das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) durch das Parlament teilrevidiert werden. Letztendlich zustande gekommen ist diese positive, bislang harzige Entwicklung durch eine Motion des Ständerates (die kleine Kammer des Schweizer Parlamentes). Die Motion sieht die Förderung neuer Natur- und Landschaftspärke durch den Bund vor. Der Nationalrat (die grosse Kammer des Schweizer Parlamentes) hatte die Motion am 21. September mit einer überwiegenden Mehrheit von 110 zu 62 Stimmen an den Bundesrat überwiesen und dieser wiederum die Botschaft dem Parlament. Der Bundesrat habe gesagt, er wolle damit nicht trödeln, betont Pierre Jeanneret, Sekretär der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates, auf Anfrage. Lange sah es nicht danach aus, dass in der Schweiz neue Schutzgebiete, die auch ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Regionalpolitik sind, geschaffen werden: Hatte der Bundesrat doch zu Beginn dieses Jahres überraschend die anstehende Teilrevision NHG aus finanziellen Gründen aus der Legislaturperiode 2004 bis 2007 gestrichen (siehe akte-Kurznachrichten 2/2004). Es brauchte schliesslich vier parlamentarische Initiativen sowie eine Petition zahlreicher VorsteherInnen von Schweizer Gemeinden (siehe akte-Kurznachrichten 3/2004), um den Bundesrat von seinen dubiosen Sparmassnahmen beim Naturschutz abzubringen.
Weitere Verzögerung bei der Alpenkonvention
Hingegen kommt in der Schweiz weiterhin die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention nicht voran. Die UREK will sich erst wieder mit den Protokollen befassen, wenn ein weiterer Bericht über deren Auswirkungen auf das Landesrecht und das Berggebiet vorliegt. Bereits 2001 hatte der Schweizerische Bundesrat jedoch festgehalten, dass die Protokolle nicht über bestehendes nationales Recht hinausgingen und ihre Umsetzung keine Gesetzesänderungen bedinge. Für die schweizerische Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA ist die erneute Verzögerung umso unverständlicher, als die Interessen der Berggebiete berücksichtigt und offene Fragen durch den Bundesrat in zwei ausführlichen ergänzenden Berichten der Bundesverwaltung behandelt wurden. Gemäss UREK-Präsident Ruedi Lustenberger befürchtet die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Übernahme fremden Rechts; die Minderheit sei für die Übernahme aller neun Dossiers. Von nur drei (Raumplanung, Bodenschutz und Verkehr) der neun Protokolle hatte der Ständerat im Juni die Ratifikation beschlossen. Unterzeichnet wurde die Alpenkonvention 1991 – nach langwieriger Vorarbeit der CIPRA. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen. Das Abkommen besteht aus einer Rahmenkonvention und den Protokollen zu ihrer Umsetzung: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr sowie Streitbeilegung. Weitere Protokolle zu den Themenkreisen Bevölkerung und Kultur, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt und Abfallwirtschaft sind in der Rahmenkonvention vorgesehen. /lu
Quellen: SDA/ATS 17. August 2004; www.cipra.org; www.parlament.ch; www.assemblee-nat.fr