Dies ist von grosser Bedeutung, damit die UNWTO Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Tourismusprojekten effektiv bekämpfen kann. Der Appell wurde mit zwei neuen Kampagnendokumenten bekräftigt: dem Aufruf "UNWTO-Civil Society Participation: Why it is time for the UNWTO to open its doors" und den Hintergrundinformationen "Putting Tourism to Rights". Diese Dokumente wurden der UNWTO an ihrer Tagung in Bali vom 11.-13. Juni 2011 überreicht.
Die Möglichkeiten zur Beteilungung an UNWTO-Verfahren sind bisher extem beschränkt für Organisationen, die von Tourismusprojekten betroffene Gemeinschaften vertreten, vor allem im Vergleich zu den Mechanismen, welche die Mehrheit der UN-Organisationen vorsehen. Als UN-Organisation ist die UNWTO jedoch zu Transparenz und Rechenschaft gegenüber allen Anspruchsgruppen verpflichtet.
Tricia Barnett von Tourism Concern sagt: "Ein sinnvolles Engagement der Zivilgesellschaft, einschliesslich der Organisationen, die den nicht nachhaltigen Tourismus kritisieren, mit dem Menschenrechtsverletzungen einhergehen, ist für die Überwindung der Ausbeutung und die Förderung eines ethischeren Verhaltens der Branche unabdingbar. Alle vom Tourismus Betroffenen sollten Zugang zur UNWTO haben und nicht nur jene, die sich eine Mitgliedschaft leisten können. Die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft, die hart kämpfen müssen, um sich Gehör zu verschaffen, müssen beteiligt werden."
Tourism Concern und die mitunterzeichnenden Organisationen fordern die UNWTO auf, genügend Ressourcen für die Schaffung und Anwendung von Mechanismen bereitzustellen, die ein verstärktes Engagement der Zivilgesellschaft ermöglichen. Diese Mechanismen sollen auf einer klaren Politik und Strategie aufbauen.
Die Kampagnendokumente fordern die UNWTO auch auf, Mittel für jene zugänglich zu machen, deren Rechte durch Tourismusprojekte verletzt worden sind und die eine Wiedergutmachung verlangen. Theoretisch sieht dies Artikel 10 des Globalen Ethikkodexes für den Tourismus der UNWTO vor. Doch müssen die entsprechenden Klagen gemeinsam von der klagenden Partei und der Partei, die einer Verletzung bezichtigt wird, eingereicht werden. Wenn es sich bei der klagenden Partei um eine benachteiligte Gemeinde handelt und die beklagte Partei eine mächtige internationale Hotelgruppe ist, die von einer nationalen Regierung unterstützt wird, verunmöglicht das Machtgefälle in den meisten Fällen eine gemeinsame Klage.
Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass freiwillige Mechanismen wie der im Artikel 10 des Ethikkodizes festgelegte Prozess nicht von der Verantwortung der Regierungen ablenken dürfen, Menschenrechte vor Missbräuchen durch transnational tätige Unternehmen zu schützen. Die Regierungen müssen auch starke gesetzliche und gerichtliche Mechanismen schaffen, die gewährleisten, dass Opfer von Verletzungen Zugang zu Wiedergutmachung erhalten.
Obwohl Grossbritannien kein Mitgliedsstaat der UNWTO ist, ruft Tourism Concern die britische Regierung dazu auf, eine nationale Kommission für Unternehmen, Menschenrechte und Umwelt zu schaffen. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass Unternehmen mit Sitz in Grossbritannien keine Menschenrechtsverletzungen im Ausland begehen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, falls sie sich solcher Verletzungen schuldig machen, und dass die Betroffenen Zugang zu Wiedergutmachung erhalten.
Erwähnte Dokumente:


Tourism Concern ist eine britische NGO, die sich kritisch mit Tourismus auseinandersetzt. Tourism Concern hat den Aufruf an die UNWTO für eine Beteiligung der Zivilgesellschaft verfasst und das Anliegen der internationalen Partnerorganisationen am UNWTO-Meeting in Bali vom 11.-13. Juni 2011 vorgebracht. Kontakt: rachel@tourismconcern.org.ukwww.tourismconcern.org.uk


Weitere Informationen zu diesem Vorstoss bei: Christine Plüss, arbeitskreis tourismus & entwicklung, christine.pluess@akte.ch.