Internationale Unternehmen tolerieren in ihren Tochter- und Partnerunternehmen in Entwicklungsländern oft tiefere Standards als in der Schweiz erlaubt sind, auch im Tourismus: In den Bäuchen von Luxus-Kreuzern schuften Mitarbeitende aus allen möglichen Ländern oft zu unmenschlichen Bedingungen, oder Hotelanlagen schädigen die Umwelt massiv und treten die Rechte der lokalen Fischer und Kleinbauern mit Füssen. In anderen Bereichen wie dem Rohstoffabbau oder der Textilindustrie sind Menschenrechtsverletzungen in hochprofitablen Unternehmen notorisch.
Schweizer Hilfswerke, Entwicklungs- und Umweltorganisationen fordern schon länger gesetzliche Bestimmungen, die dafür sorgen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und den Umweltschutz respektieren. Der Bundesrat beharrt jedoch auf freiwilligen Massnahmen. Eine endlose Reihe von Beispiele zeigt, dass dies nicht ausreicht. Deshalb wurde im April 2015 die Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Die Volksinitiative wird getragen von einem Verein von 66 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen – darunter auch der arbeitskreis tourismus & entwicklung – kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden.
Wird die Initiative angenommen, so sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und solche, die faktisch von der Schweiz aus geleitet werden, künftig zivilrechtlich haftbar gegenüber Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die durch von ihnen kontrollierte Firmen oder Tochterfirmen begangen wurden. Betroffene können in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.
Instrument für die Umsetzung ist eine Sorgfaltspflicht: Global tätige Firmen mit Sitz in der Schweiz müssen ihre weltweiten Geschäftstätigkeiten überprüfen und im Fall von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden handeln und über die unternommenen Anstrengungen berichten. Von der Haftung im Falle von Meschenrechtverletzungen und Umweltschäden sind sie befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht eingehalten haben.
Die Grundlage für die Forderung der Initiative bilden die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Ihnen gemäss obliegt es den Nationalstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechte respektieren oder wirksame Wiedergutmachung für die Opfer leisten.