Die UNO-Weltkonferenz über Menschenrechte lancierte 1993 in Wien das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Diese Institutionen sollen einen Beitrag leisten, die Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Staaten effizient umzusetzen. Denn obwohl Menschenrechtsverträge grundsätzlich auf internationaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der UNO, abgeschlossen werden, sind primär die einzelnen Staaten mit deren Umsetzung betraut. Die NMRI übernehmen in diesem Umsetzungsprozess eine Scharnierfunktion zwischen Behörden, Politik und Zivilgesellschaft sowie zwischen nationaler und internationaler Politik. Sie sind dabei – je nach Bedürfnis des jeweiligen Landes – in den Bereichen Information, Forschung, Monitoring, Politikberatung, Menschenrechtsbildung sowie Lobbying tätig und dienen teilweise auch als Anlaufstelle für Beschwerden. Gemäss UNO hätte eine solche NMRI (1) eine gesetzliche Verankerung, (2) ein umfassendes Mandat, (3) eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung, (4) eine garantierte Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, (5) eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte sowie (6) angemessene Untersuchungsbefugnisse.

Die 1993 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Resolution 48/134 ("Pariser Prinzipien") fordert die Mitgliedstaaten auf, Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zu schaffen. Ob und in welcher Form in der Schweiz eine NMRI geschaffen werden soll, wird seit 2001 kontrovers diskutiert. 2009 kam der Bundesrat zum Schluss, dass ein Bedarf an zusätzlicher Unterstützung und Dienstleistung im Menschenrechtsbereich bestehe, die Einrichtung einer NMRI nach Pariser Prinzipien aber verfrüht sei. Gleichzeitig beschloss der Bund, entsprechende Unterstützungsleistungen im Sinne eines fünfjährigen Pilotprojekts bei einer oder mehreren universitären Institutionen zu beziehen und anschliessend über die Zweckmässigkeit einer Nachfolgeinstitution zu entscheiden. Das "Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte" bildete sich aufgrund einer Ausschreibung bei allen schweizerischen Universitäten und nahm seine Tätigkeiten im Frühjahr 2011 auf. Dieses universitäre Dienstleistungszentrum diente als Pilotprojekt, erfüllte aber die Anforderungen der UNO an eine unabhängige NMRI nicht. Dies obwohl der Bedarf mehr als ausgewiesen ist.

Auf der Website von humanrights.ch sind die wichtigsten Stationen auf dem Weg zu einem NMRI und die Argumente dafür übersichtlich zusammengestellt.

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