Eine der grössten Errungenschaften der Neuzeit sind die Menschenrechte. Sie sind dazu da, die Würde des Menschen gegen Willkür von Staat und Unternehmen zu schützen, sie gelten für jede Person von Geburt an unabhängig von ihrer Herkunft.
Zu den Menschenrechten gehört etwa das Recht, sich innerhalb seines Landes frei zu bewegen, sich niederzulassen und aus einem anderen Land zurückzukehren. Auch der Schutz vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Gesundheitszustand und weiterem ist Teil der Menschenrechte.
Doch auch faire und gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen sowie der Schutz von Mutterschaft und Familie sind hierin verbrieft, ebenso wie das Recht auf Wasser, auf eine gesunde Umwelt und auf eine selbstbestimmte Entwicklung.  

Zum Beispiel:

Wenn in Südafrika ein Hotel seinen Angestellten ein Stück Land für den Anbau ihres Gemüses zur Verfügung stellt, sie weiterbildet, um ihnen eine Karriere zu ermöglichen und für sie und ihre Familien einen Gesundheitsdienst und eine Schule zur Verfügung stellt, engagiert es sich damit für die Menschenrechte.
Wenn aber auf Bali die Hotels und Golfplätze so viel Wasser verbrauchen, dass den Reisbauern für die Bewässerung nichts übrigbleibt, verletzt die Tourismusbranche Menschenrechte. Ebenso wenn in gewissen Destinationen in Mexiko der Kindersextourismus angeheizt wird. Desgleichen werden Menschenrechte missachtet, wenn in Hotels, Wäschereien, Agenturen für Porter und Guides sowie anderen touristischen Unternehmen die Angestellten unwürdig behandelt und mies entlöhnt werden.
Auch die Menschenrechte der UrlauberInnen werden im Tourismus manchmal verletzt: Fälle von sexuellen Übergriffen auf reisende Frauen und Kinder häufen sich, immer wieder gibt es Berichte von Menschen mit Behinderung, denen der Transport verweigert wird.  

Was tun?

Hauptverantwortlich für die Gewährung und Einhaltung der Menschenrechte sind die Regierungen. Unternehmen und jede einzelne Person müssen die Menschenrechte jedoch ebenso respektieren und Verantwortung übernehmen, wenn durch ihre Handlungen Menschenrechte verletzt wurden. Wenn Reiseveranstalter Destinationen in Ländern mit Menschenrechtsverletzungen anbieten, müssen sie besonders Sorge tragen, dass sie sich nicht zu Komplizen machen und selber Menschenrechte verletzen, weil die betreffende Regierung die Bürger des Landes zu wenig schützt. Diese Sorgfaltspflicht wurde 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen definiert.
Tragen Sie als Reisende dazu bei, die Menschenrechte der Einheimischen im Gastland zu schützen: 

  • Interessieren Sie sich dafür, wie es um die Menschenrechte in der Reisedestination und im Tourismus steht.
  • Wählen Sie Reiseveranstalter und Hotels, welche sich für Menschenrechte engagieren und wagen Sie es auch kritische Fragen zu stellen: Wer hat auf dem Land gewohnt, auf dem jetzt das Hotel steht? Haben die Fischer noch Zugang zum Meer? Wie verhindert das Hotel, dass Kinder auf den Zimmern missbraucht werden?
  • Schützen Sie selbst die Menschenrechte auf Reisen, indem Sie die Würde der Lokalbevölkerung der Angestellten im Hotel und unterwegs achten, niemanden ausbeuten oder durch unangemessenes Gaffen oder Fotografieren beschämen. Verzichten Sie auf Waisenhaus- und Schulbesuche.
  • Melden Sie Menschenrechtsverletzungen, die Sie im Zusammenhang mit dem Hotel oder sonstigen touristischen Einrichtungen wahrnehmen. Mischen Sie sich aber sonst nicht in die Belange des Landes ein.