Was kann ich als Souvenir mit nach Hause nehmen?
In den Ferien macht das Einkaufen doppelt Spass: Die Produkte sind exotisch, die Preise oft günstig. Der Kauf von Souvenirs kann den lokalen Markt sowie das lokale Handwerk unterstützen und Einheimischen zu einem Einkommen verhelfen. Doch dabei gilt es, internationale Abkommen zu Artenschutz, Biodiversität, Schutz vor Kulturgüterraub und Markenschutz zu beachten. Wer darauf Rücksicht nimmt und sicher durch den Zoll kommen will, kauft mit Bedacht.
Kulturgüterschutz
Lassen Sie die Voodoo-Holzmaske, den Totemanhänger oder die alte Götterholzstatue besser liegen. Ethnologische Gegenstände fallen unter die Kategorie Kulturgüter, dies gilt ebenso für über hundert Jahre alte Antiquitäten, Briefmarken oder allgemein für Waren mit Wert für Archäologie, Geschichte, Wissenschaft, Literatur, Kunst oder Wissenschaft. Wer einen solchen Gegenstand erwirbt, muss darauf achten, dass es sich nicht um Hehlerware oder illegal ausgegrabene Objekte handelt. Seriöse Händler stellen eine Bestätigung aus, dass der erworbene Gegenstand ausgeführt werden darf. Verlangen Sie deshalb immer eine Bescheinigung der Herkunft des Objektes. So können Sie einigermassen sicher sein, es rechtmässig erworben zu haben und erfahren so auch mehr über den Gegenstand selbst. Nützliche Indikatoren für einen legalen Kauf sind der Zustand des Objekts, der Verkaufsort und ein vernünftiger Preis. Im Zweifelsfall sollte das Objekt bei der Zollkontrolle angemeldet werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Artenschutz
Die Ausfuhr von 3’500 Tier- und 25’000 Pflanzenarten ist gemäss dem internationalen Artenschutzabkommen (CITES) verboten oder bewilligungspflichtig. Das Abkommen schützt gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten und verhindert auch die Einfuhr von Trägern gefährlicher Schadorganismen. Wer mit solchen Produkten handelt oder sie illegal durch den Zoll bringt, macht sich strafbar und riskiert eine Busse von bis zu 100’000 Franken. Tabu sind nicht nur die lebenden Tiere oder Wildpflanzen wie Orchideen und Kakteen, sondern beispielsweise auch Schildkrötenpanzer, Elfenbein, Walknochen und Wildkatzenfelle oder Tropenholz wie Palisander. Traditionelle Medizin enthält häufig Bestandteile bedrohter Wildtiere oder Pflanzen und gehört daher ebenfalls nicht ins Reisegepäck. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau nach den Inhaltsstoffen. Für viele Souvenirs braucht es eine von der CITES-Behörde ausgestellte Ein- und Ausfuhrbewilligung. Es lohnt sich, eine allfällige Bewilligungspflicht schon beim Kauf abzuklären. Im Zweifelsfall melden Sie die Ware beim Zoll angemeldet. Denn wer sie von sich aus deklariert, hat keine Strafe zu befürchten. Schlimmstenfalls wird das Mitbringsel einbehalten.
Seuchenschutz
Durch die Einfuhr von Fleisch können Krankheiten und Seuchen eingeschleppt werden. Nur aus EU-Ländern und Norwegen dürfen Waren tierischer Herkunft zum privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch den Grenztierarzt eingeführt werden, während die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus andern Ländern grundsätzlich verboten ist.
Markenschutz
Gefälschte Produkte schaden der Wirtschaft und gefährden Arbeitsplätze. Weltweit werden vor allem Lederwaren, Zigaretten, Spielzeug, Schuhe und Textilien gefälscht. Bei CDs und DVDs spricht man von Raubkopien. Oft stehen mafiöse Organisationen hinter dem Verkauf solcher Fälschungen. Zudem werden viele Billigprodukte unter haarsträubenden Bedingungen hergestellt, fernab von Sozial- oder Umweltstandards. Wer mit Fälschungen handelt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe. Aber auch der Erwerb gefälschter Produkte für den Privatgebrauch ist verboten. Seit 2008 werden sie am Zoll eingezogen. Reisende erkennen Fälschungen zum Beispiel am auffällig niedrigen Preis für ein normalerweise teures Markenprodukt. Weitere Hinweise sind der Verkaufsort – häufig werden Fälschungen von Strassenhändlern angeboten – sowie das Fehlen von Originalverpackung, Gebrauchsanweisung und Garantieschein. Vorsicht ist auch beim Kauf übers Internet geboten.