Basel, 07.08.2013, akte/ Wer seine Ferien bei einem seriösen Unternehmen bucht und die Reise gut vorbereitet antritt, erspart sich Stress, Pannen und Enttäuschungen.
Für den Fall, dass die Ferien trotz bester Vorbereitung nicht planmässig verlaufen und Anlass zu Beschwerden oder Reklamationen bestehen, erfahren KundInnen von Reiseveranstaltern und -vermittlern auch, welche Schritte sie unternehmen und welche Punkte sie unbedingt beachten sollten:
Bei Problemen vor Ort wenden sich Feriengäste so schnell wie möglich an die verantwortliche Person (Reiseleitung, Réception des Hotels, Vermietung der Ferienwohnung), beschreiben den Mangel und verlangen dessen Behebung. Eine solche Mängelrüge und Einräumung der Möglichkeit zur Abhilfe ist gewöhnlich auch Voraussetzung für eine spätere Entschädigung oder Rückerstattung. Die verantwortliche Person vor Ort sollte die Mängelrüge möglichst schriftlich bestätigen. Es lohnt sich auch, Fotos der beanstandeten Situation zu machen.
Wird vor Ort keine zufriedenstellende Lösung erzielt, empfiehlt es sich, nach der Rückkehr die Buchungsstelle zu kontaktieren, die genauen Vorfälle oder Mängel und getroffenen Vorkehrungen sachlich zu schildern und eine Stellungnahme und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu verlangen.
Erledigt das Reiseunternehmen die Beschwerde nicht oder nicht befriedigend, kann der Ombudsman der Schweizer Reisebranche angerufen werden. Dieser prüft die Beschwerde und kontaktiert die Buchungsstelle zur Untersuchung des Sachverhaltes. Scheint ein Anspruch der Kundschaft gegeben, wird die andere Seite angefragt, ob und was sie zur gütlichen Beilegung des Streits zu leisten bereit ist. Andernfalls versucht der Ombudsman, die beschwerdeführende Person zur Beilegung der Auseinandersetzung zu bewegen. Sollte es nicht möglich sein, eine Einigung zu finden, werden den Parteien weitere Möglichkeiten zur Beilegung des Konfliktes aufgezeigt.
Das genaue Vorgehen wird auf der Website des Ombudsmans erklärt, wo auch ein Beschwerdeformular zur Verfügung steht. Die Inanspruchnahme der Dienste des Ombudsmans ist für Konsumenten ohne Rechtsbeistand oder Rechtsvertretung kostenlos.