Eine Studie der Friedrich Ebert Stiftung kommt zum Schluss, dass die Unternehmen eigentlich an einer globalen Vorgabe zur menschenrechtlichen Sorgfalt interessiert sein müssten.

Mit der Verabschiedung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 hat der Trend zur Verrechtlichung der Sorgfalt deutlich an Fahrt aufgenommen. Dabei scheuen sich die Gesetzgeber nicht vor extraterritorialen Ansätzen, also solchen, bei denen Unternehmen auch ausserhalb des Landes, in dem die mit ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängende Menschenrechtverletzung stattgefunden hat, belangt werden können.

In der vorliegenden Studie werden elf weltweite Regulierungsansätze vorgestellt, die alle das Thema der nachhaltigen Lieferketten in den Blick nehmen. Die regulativen Ansätze sind ganz unterschiedlich: Die einen berücksichtigen unterschiedliche Formen von Menschenrechtsverletzungen, andere zielen auf spezifische Regionen ab, in denen durch Regulierungen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindert werden sollen.

Die Untersuchung zeigt, dass die Staaten bisher im Alleingang unterschiedliche Regulierungsansätze hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verfolgen. Die Vorgaben der Sorgfalt werden unterschiedlich formuliert und inhaltlich ausgestaltet. Auf dem so gebildeten Flickenteppich stehen die RechtsanwenderInnen vor der Herausforderung, Anforderungen verschiedener fremder Rechtsordnungen verstehen und erfüllen zu müssen. Eine transnationale gesetzliche Harmonisierung, insbesondere der Kernelemente der Sorgfalt, wäre eine Erleichterung für alle Beteiligten. Dabei sollte auf eine kluge Mischung aus freiwilligen Initiativen und zwingenden Vorgaben geachtet werden, auf nationaler und transnationaler Ebene.

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