Kurz vor Beginn der Wintersaison im Yellowstone-Nationalpark am 15. Dezember 2004 einigten sich Juristen und der National Park Service auf eine Übergangslösung hinsichtlich der Schneemobile. Damit konnte ein ähnliches Chaos wie im Vorjahr vermieden werden. Die Übergangslösung gilt für drei Jahre und sieht vor, dass Motorschlitten weiterhin im Nationalpark erlaubt sind, jedoch nur unter verschärften Bedingungen. So wurde die täglich zulässige Zahl im Yellowstone auf 720 und jene im benachbarten Grand-Teton-Nationalpark auf 140 Snowmobiles festgelegt, die ruhiger fahren und weniger Schadstoffe produzieren als viele der bislang eingesetzten Zweitakt-Maschinen. Ausserdem darf kein Gefährt ohne Führer in den Nationalparks unterwegs sein. Noch während der Amtsdauer von Präsident Clinton gerieten die im Yellowstone während des Winters sehr beliebten Schneemobile in die Kritik, weil deren Lärm die Tierwelt und ruhesuchende Reisende im Yellowstone stören und die Schadstoffe die Luft verpesten. Forscher haben berechnet, dass die Schneemobile für 77 Prozent der Kohlenwasserstoffemissionen und für 27 Prozent der Kohlenmonoxidemissionen des Parks verantwortlich sind. Des öftern hörte man von unvernünftigem Einsatz der Motorschlitten. Clinton liess die Motorschlitten im Yellowstone-Nationalpark im Januar 2001, kurz vor Amtsende, ebenso per Gesetz verbieten wie im Grand-Teton-Nationalpark. Stattdessen sollten ab Winter 2003/04 ausschliesslich Schneekutschen eingesetzt werden. Dagegen legte die „International Snowmobile Manufacturers Association“ (ISMA) im Februar 2001 Klage ein. Die auf Clinton folgende Bush-Regierung einigte sich mit den Klägern aussergerichtlich und hob das Clinton-Gesetz auf. Im Oktober 2003 setzte sie stattdessen ein neues Gesetz in Kraft, das den Einsatz von Viertakt-Schneemobilen im Park erlaubte. Richter Emmet Sullivan in Washington D.C. erklärte am 16. Dezember 2003 das Bush-Gesetz für ungültig und setzte das ehemalige Clinton-Gesetz wieder in Kraft. Später wurde Bush auch gerügt, weil er während dem Wahlkampf 2004 in den Bundesstaaten Wyoming, Montana, Minnesota uns Wisconsin – letztere beide wahlpolitisch sehr umkämpft – 175’000 Flugblätter verteilen liess, in denen er versicherte, für die Schneemobile einzustehen. Bush wurde zum Vorwurf gemacht, dass er mit aus Steuergeldern finanzierten Flyern Wahlkampf betreibe. Am 10. Februar 2004 erklärte Richter Clarence Brimmer in Wyoming auf Klage der ISMA und des Bundesstaates Wyoming auch das Clinton-Gesetz für nichtig und beauftragte den National Park Service, neue Richtlinien festzulegen, die dieser bereits nach einem Tag präsentierte. Mit einigen kleinen Änderungen hatte er das Bush-Gesetz übernommen. Richter Sullivan wies den National Park Service an, für die Wintersaison 2004/05 einen Kompromiss auszuarbeiten, was dieser tat. Die in diesem Winter zugelassenen Gefährte müssen im Vergleich zu den herkömmlichen Maschinen die Kohlenwasserstoffemissionen um 90 Prozent und die Kohlenmonoxidemissionen um 70 Prozent reduzieren. Nicht alle Vermieter können sich einen entsprechenden Umbau oder Neuerwerb leisten, genauso wenig wie sie sich die Führer leisten können, die sie zur Verfügung stellen müssen. Namhafte Betreiber, wie zum Beispiel Pahaska Tepee beim Osteingang zum Yellowstone, stellten die Vermietung von Motorschlitten ein. Gemäss Umfragen dürfte das Interesse an einer Schneemobil-Fahrt durch den Yellowstone abnehmen. 38 Prozent der FahrerInnen gaben im letzten Winter an, sie hätten an geführten Touren kein Interesse. Bei Redaktionsschluss konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die tägliche Zahl erlaubter Motorschlitten im Yellowstone-Nationalpark aufgrund Schneemangels zusätzlich eingeschränkt ist. /na

Quellen: Billings Gazette, 12.2.2004, 1.7.2004, 20.8.2004, 24.8.2004, 14.10.2004, 13.11.2004, 8.12.2004 und 10.12.2004, www.billingsgazette.com; Bozeman Daily Chronicle, 21.8.2004, www.bozemandailychronicle.com; Casper Star-Tribune, 1.7.2004, www.casperstartribune.net; Star Tribune, 7.3.2004, www.startribune.com; Neue Zürcher Zeitung, 12.9.2001; eigene Recherchen