Ein Stimmrecht und eine Kindervertretung im Bundesrat. Mehr Mitbestimmung in den Schulen, bei Bauprojekten die Kinder betreffen, bei Pausenplatz- und Spielplatzgestaltung. Obligatorischer Unterricht über Kinderrechte und eine Beschwerdestelle. Das sind die Forderungen der Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, die an der 10. Kinderkonferenz erarbeitet haben, was nach 10 Jahren Ratifizierung der UNO Kinderrechte in der Schweiz fehlt, damit alle Kinder in der ganzen Schweiz ihr Recht erhalten.

Kinderrechtskonvention im Asylbereich missachtet
Einiges hat sich in der rechtliche Situation und den Lebensbedingungen der Kinder in den letzten 10 Jahren in der Schweiz verbessert. So sieht das neue Scheidungsrecht die Anhörung der Kinder vor, der Konsum von Kinderpornographie wurde unter Strafe gestellt, der Mutterschaftsurlaub eingeführt und die Kinderzulagen vereinheitlicht. Doch im Asylbereicht werden Kinderrechte kaum beachtet: In den meisten Fällen werden Kinder und Jugendliche im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt, die Befragungen verlaufen gleich, Jugendliche ab 15 Jahren können in Beugehaft genommen werden und sie werden nicht getrennt von Erwachsenen inhaftiert. Kinder erhalten nicht automatisch einen Beistand und sind deshalb häufig auf sich allein gestellt. Sie müssen selbst sehen, wie sie z.B. ein Gesuch auf Nothilfe stellen. Auch wird ihnen der Zugang zu Ausbildung und Lehren verwehrt.  
Kinderarbeit in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es Kinderarbeit, obwohl diese, von Ferienjobs ausgenommen, für Schulkinder verboten ist. Das ist in Ordnung, solange Jugendliche sich neben der Schule ein paar Franken für ihre besonderen Wünsche dazuverdienen. Einige Kinder arbeiten aber auch zur Ergänzung des Familieneinkommens. Gerade Familien mit vielen Kindern oder Einelternfamilien sind von Armut bedroht. Nach Schätzung des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks leben in der Schweiz 200’000 bis 250’000 Kinder in Armut – was auch ihre Chancen für die Zukunft einschränkt, wie das Nationale Forschungsprogramm 52 (NFP52) gezeigt hat. Wie viele dieser Kinder für das Familienerwerbseinkommen arbeiten, ist nicht bekannt.
Kinderarbeit weltweit
Im weltweiten Vergleich ist es in der Schweiz sicher wenige: Auf der ganzen Welt arbeiten rund 250 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, manche stundenweise, viele ganztags. Die genauen Zahlen sind unbekannt, weil gerade die schlimmsten Formen von Kinderarbeit oft im Verborgenen stattfinden. Als Kinderarbeit wird Arbeit bezeichnet, die durch ein Kind geleistet wird, das jünger ist, als es die gesetzliche Arbeitsalterslimite vorschreibt. Automatisch kommt der Begleitumstand dazu, dass die Kinder durch ihre Arbeit die Schule nicht besuchen können. Die Konvention 138 über das Mindestalter zur Beschäftigung und die Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen von Kinderarbeit von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bilden die Grundlage für diese Definition.

Viele Kinder arbeiten im Tourismus
Im Tourismus machen Kinder gemäss Schätzungen der ILO  10 bis 15 Prozent des touristischen Arbeitsmarktes aus – das sind nach konservativen Schätzungen rund 13 bis 19 Millionen Minderjährige. Die Betroffenen sind meist gezwungen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und zum Familieneinkommen beizutragen. Deshalb helfen nur umsichtige Massnahmen seitens der Tourismusindustrie und der Behörden, diesen Minderjährigen neue Perspektiven zu verschaffen.
Zum 10-jährigen Jubiläum der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz finden an vielen Orten Veranstaltungen statt. Informieren Sie sich über die lokale Presse.
Quellen: www.kinderlobby.ch; www.humanrights.ch (17.3.2007); www.netzwerk-kinderrechte.ch;