"Die südafrikanische Regierung… ist jetzt der Ansicht, dass dieses Gericht ein geeignetes Forum für die Anhörung der verbleibenden Klagen wegen Beihilfe zur Verletzung des internationalen Rechts ist," schreibt der südafrikanische Justizminister Jeffrey Radebe am 1. September 2009 in einem an Richterin Shira Scheindlin vom New Yorker Bezirksgericht gerichteten Schreiben. Radebe begrüsst die Entscheidung der Richterin vom 8. April 2009, nur Klagen gegen Firmen zuzulassen, die nachweislich Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen während der Apartheidzeit in Südafrika geleistet haben. In seinem Schreiben bietet der Justizminister ausserdem die Unterstützung der südafrikanischen Regierung für eine aussergerichtliche Einigung zwischen Klagenden und Beklagten an.

Unter dem "Alien Tort Claims Act" (ATCA) verlangen Opfer und Überlebende von schweren Menschenrechtsverletzungen, dass die transnationalen Unternehmen Daimler AG, Rheinmetall, Ford und IBM wegen Beihilfe zu diesen Verbrechen Reparationszahlungen entrichten.

Die veränderte Haltung der Regierung hat mit einer Eingrenzung und Präzisierung der Klageschrift zu tun sowie mit dem intensiven Dialog, den die rund 50.000 Mitglieder umfassende Opferorganisation Khulumani in den letzten Monaten mit Regierungsstellen führte. 2003 hatte die südafrikanische Regierung, damals noch unter Thabo Mbeki, das Gericht in New York aufgefordert, die Apartheidklagen abzulehnen. Sie machte geltend, dass die Klagen die Souveränität Südafrikas beeinträchtigten und Investitionen gefährdeten.

In ihrer Presseerklärung begrüsst Khulumani die neue Position der südafrikanischen Regierung aufs Wärmste. Mit ihr ist ein wichtiges Hindernis für den weiteren Prozessverlauf aus dem Weg geräumt. Die betroffenen Firmen müssen den Klagenden ihre Archive öffnen und die Firmenverantwortlichen müssen den Anwälten der Klagenden unter Eid Auskunft geben. Der Prozess ist damit in eine entscheidende Phase getreten, in der neue Elemente zum Vorschein kommen können und die Wahrheit über das Ausmass der Unterstützung von transnationalen Unternehmen für das Apartheidregime öffentlich wird.

Auch die internationale Kampagne, welche die Klagen in den USA unterstützt und begleitet hat, begrüsst die Stellungnahme der südafrikanischen Regierung. Zu dieser Kampagne gehören die Schweizer Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika – KEESA, in Deutschland die Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), die Koordination Südliches Afrika (KOSA) und medico international.

"Welche Erleichterung nach so vielen Jahren des Wartens auf Gerechtigkeit. Wir glauben, dass die Gerechtigkeit auf unserer Seite ist. Und wir sind dankbar, dass die südafrikanische Regierung die Türen für die Aufnahme von Verhandlungen öffnet. Endlich sehen wir Licht am Ende des Tunnels," kommentiert Mpho Masemola, einer der Khulumani-Kläger.

Für weitere Informationen und Interviews stehen zur Verfügung
Schweiz: KEESA, Barbara Müller, +41-61-6818084 oder +41 79 601 74 17,
www.apartheid-reparations.ch; Deutschland: KASA, Simone Knapp, +40-6221-4333612, KOSA: www.kosa.org; Südafrika: Khulumani, Marjorie Jobson +27-82 268 0223www.khulumani.net