Die Fortschritte bei der Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern standen auf der Tagesordnung des zweiten Weltkongresses, der vom 17.-20.Dezember 2001 in Yokohama/Japan stattfand. Regierungen, internationale und Nichtregierungs-Organisationen sowie der Privatesektor nahmen die Gesetzesveränderungen, Programme zum Schutz der Minderjährigen vor Prostitution, Menschenhandel und Pornographie unter die Lupe.
Nahezu die Hälfte der Regierungen hatten den auf dem ersten Weltkongress vor fünf Jahren in Stockholm beschlossenen Nationalen Aktionsplan noch nicht verabschiedet oder gar umgesetzt. Gleichwohl wurden aus allen Erdteilen von erfolgreichen Massnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung berichtet. Viele der erfolgreichen Projekte wurden in den über 100 Workshops diskutiert. Der Austausch von Erfahrungen über Gesetzesinitiativen und Strafverfolgungsmassnahmen, neue Wege in der Prävention für Risikogruppen und Rehabilitationsprojekte für sogenannte «Überlebende» der sexuellen Ausbeutung standen im Mittelpunkt der drei Tage. Besonders die Anstrengungen der Reisebranche zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung im Tourismus fanden grosse Beachtung. Massnahmen wie der Verhaltenskodex der Reisebranche oder die Projekte der Welttourismusorganisation (WTO) wurden als wegweisende Modelle für den privaten Sektor eingestuft. Anders noch als beim ersten Weltkongress vor fünf Jahren waren in Yokohama über 100 Kinder und Jugendliche aus aller Welt  als Akteure zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und nicht nur als Opfer dabei. Um ihre Bedürfnisse und Meinungen einzubringen hatten sie sich mit  einem dreitätigen Treffen in Kawasaki auf den Weltkongress vorbereitet.
Die über 3’200 TeilnehmerInnen hoben in der Debatte die dringend notwendigen Hilfen für die Opfer hervor. Betroffene Jungen und Mädchen werden immer noch durch direkte Kriminalisierung, durch fehlende Hilfsangebote und Unterstützung zusätzlich ausgebeutet und stigmatisiert. Gleichzeitig wurde kritisiert, das die Täter zu wenig im Blickfeld sind. Es fehlen noch immer wirksame Gesetze, die Täter bestrafen und nicht nur mit symbolischen Bussgeldern belegen. Nach langen Verhandlungen stimmten die Delegierten der 134 teilnehmenden Regierungen und 250 NGOs zu, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verbindlich als Grundlage im Schlussdokument von Yokohama zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung festgeschrieben wurde. Leider wurde dieser Erfolg teilweise durch nationale oder regionale Zusatzerklärungen wieder zunichte gemacht. Die USA betonten in einer Zusatzerklärung, dass sie in naher Zukunft die Ratifizierung der Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention über Kinderprostitution, -handel und –pornografie, nicht jedoch der UN-Kinderrechtskonvention einleiten werden.
Die Europäischen Regierungen wollen mit Blick auf das Schlussdokument von Yokohama unter der Federführung des Europäischen Rates ein Monitoring einzuführen. Es blieb allerdings offen, wie die NGOs und die Kinder und Jugendlichen daran beteiligt werden sollen. Und in der Schweiz muss die Hauptarbeit erst in Angriff genommen werden, gehört sie doch zu den Ländern, die noch nicht einmal einen nationalen Aktionsplan entwickelt haben.

Mechtild Maurer

Quellen: Die Kongressdokumente sind zu finden unter: www.ecpat.net, www.unicef.org, www.focalpointngo.org