Durchbruch in den USA zugunsten Apartheidopfer
Die Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika (KEESA) mit Sitz in Basel begrüsst den Entscheid des Obersten US-Gerichts, die Klagen zugunsten der Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes im Umfang von über 400 Mrd. US-Dollar zuzulassen. Die Klagen der Apartheidopfer-Organisation Khulumani und weiterer Kläger richten sich unter anderem gegen die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie zahlreiche internationale Konzerne, darunter Nestlé, Holcim, Novartis und Ems Chemie.
Am 12. Oktober 2007 hatte das US-Appellationsgericht die Abweisung der Apartheidklagen durch die erste Instanz aufgehoben. Dies stellte einen wichtigen Erfolg für die Apartheidopfer dar. Gegen diesen Entscheid legten die betroffenen Konzerne – direkt oder indirekt unterstützt durch die Regierungen der USA und Südafrikas, aber auch den Schweizer Bundesrat – beim Obersten US-Gericht Berufung ein. Dieses hat den Rekurs nun abgewiesen. Damit bleibt der Entscheid des Appellationsgerichts rechtsgültig. Dies ist ein Durchbruch für die Tausenden
von Apartheidopfern, die seit Jahren für Gerechtigkeit kämpfen. Die erste Instanz in den USA muss nun die Klagen materiell prüfen.
Die Konzerne und die Schweizer Regierung sind bis heute nicht bereit, die Verantwortung für ihr Engagement in Südafrika während der Apartheid zu übernehmen. Sie sind auch nicht bereit, die Konsequenzen aus den Ergebnissen des Nationalfonds-Berichts zu den Beziehungen Schweiz-Südafrika zu ziehen, der die intensive politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten während der Apartheid klar belegt. Die KEESA fordert die Konzerne und den Bundesrat jetzt auf, das Kapitel Apartheid schonungslos aufzuarbeiten und das Recht der Apartheidopfer auf Wiedergutmachung anzuerkennen.
Am nächsten Samstag findet in Basel im Rahmenprogramm „Afrika Frühling in Basel“ zur internationalen Tagung „Grenzen und Übergänge“ eine Veranstaltung der KEESA zur Verantwortlichkeit von Konzernen und Regierungen in Bezug auf schwere Menschenrechtsverletzungen statt (ww w.unibas-zasb.ch). Dabei wird es insbesondere um die Rechte und Forderungen von Apartheidopfern gehen. Mit dabei wird auch Tshepo Madlingozi, der Kampagnenbeauftragte der Apartheidopfer-Organisation Khulumani, sein. Die Veranstaltung findet von 14.30-16.30 Uhr im Kollegiengebäude der Universität Basel (Hörsaal 117) statt. Der Jurist Tshepo Madlingozi ist von morgen Mittwoch an in der Schweiz und steht für Interviews zur
Verfügung.
Quelle: www.apartheid-reparations.ch. Für weitere Auskünfte: Urs Sekinger, Tel. +41 (0)44 272 60 37