Bialowieza-Urwald: Bruno Manser Fonds begrüsst Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Die Proteste von Umweltschützern gegen die Abholzung von Europas letztem Tiefland-Urwald haben sich gelohnt: Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass Polen mit den ausgedehnten Abholzungen im Naturschutzgebiet Bialowieza gegen europäisches Recht verstossen habe.
Damit stellt sich das höchste europäische Gericht hinter die Umweltschützer, die seit letztem Sommer mit Blockaden versucht haben, die illegalen Abholzungen zu stoppen. Bereits letzten Herbst hatte das Gericht einen temporären Abholzungsstopp verfügt.
Im Juli 2017 reichte die EU-Kommission gegen Polen Klage wegen Verstoss gegen die EU-Naturschutzbestimmungen ein. Der Bialowieza-Urwald geniesst als Europas letzter grosser Tiefland-Urwald besonderen Schutz unter dem Natura 2000-Programm.
"Dieses Urteil hat historische Bedeutung für den Waldschutz in Europa", sagte Lukas Straumann vom Bruno Manser Fonds. "Es macht klar, dass sich einzelne EU-Länder nicht willkürlich über die Naturschutzbestimmungen der EU hinwegsetzen dürfen."
Der Bruno Manser Fonds und eine Koalition polnischer Umweltschützer fordern von der polnischen Regierung jetzt, dass das Bialowieza-Schutzgebiet aufgewertet und der ganze Wald zum Nationalpark erklärt werde.
Aus Anlass des Gerichtsurteils schaltet der Bruno Manser Fonds heute ein exklusives Video online, das zeigt, wie die Umweltschützer am 29. Juni 2017 eine Forsterntemaschine im Wald von Bialowieza stoppten: