Mehr Biss gegen Sextourismus
Auf eine Motion der Basler Nationalrätin Margrith von Felten erklärt sich der Bundesrat bereit, eine Ergänzung des Strafgesetzbuches zu prüfen. In der Schweiz wohnhafte Personen, die im Ausland Kinder sexuell ausgebeutet haben, sollen künftig in der Schweiz auch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn die Handlung am Ort der Tat nicht strafbar ist. Ein Vorschlag des Bundesrates zur Revision des Strafgesetzbuches liegt bereits vor. Neben der Schweiz haben sich neun weitere europäische Staaten bereit erklärt, diese Forderung des im August 1996 in Stockholm durchgeführten Weltkongresses gegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu erfüllen. Weiter anerkennt der Bundesrat die Existenz einer Gesetzeslücke hinsichtlich der Verantwortung der Reiseanbieter. Reiseveranstalter, die in ihrer Werbung offen oder verdeckt auf die Möglichkeit von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen im Zielland hinwiesen, machen sich seiner Ansicht nach strafbar. Der Bundesrat will deshalb die Ausarbeitung einer entsprechenden Strafnorm an die Hand nehmen, wie sie bereits Australien und Neuseeland kennen. Margrith von Felten, die ihre Motion auf Ergebnisse einer Studie der Schweizer Arbeitsgemeinschaft gegen Kinderprostitution (arge kipro) abgestützt hat, begrüsst die Antwort des Bundesrates und dessen Willen, sein Vorgehen international abzustimmen; sie hofft aber auch, die Gesetzeslücke werde nun so bald wie möglich geschlossen.
Quellen: Meldung der SDA 29.9.1997; Recherchen des AkT&E/cp