Gemäss UN-Berichten sollen 2009, in der letzten Phase des Krieges, 40’000 bis 70’000 Menschen getötet worden sein. Da sich die sri-lankische Regierung mehrmals geweigert hatte, die Kriegsverbrechen aller Kriegsparteien unabhängig untersuchen zu lassen, wurde am 27. März im UN Menschenrechtsrat eine entsprechende Resolution mit 23 zu 12 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) verabschiedet. Mahinda Rajapaksa, der Präsident Sri Lankas, lehnt die Resolution mit der Begründung ab, diese gefährde den eigenen Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozess. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am 18. März im UN Menschenrechtsrat einen Side-Event zu Folter und sexueller Gewalt durchgeführt, um die Annahme der Resolution durch Bekanntmachung neuer Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.

Sri Lanka: Tote und Verletze bei Übergriffen durch buddhistische Extremisten

Nach Angriffen auf Muslime in Ferienregionen im Südwesten Sri Lankas durch Mitglieder der nationalistisch buddhistischen Organisation Bodu Bala Sena (BBS) kamen drei Personen ums Leben. Mindestens 40 Personen wurden verletzt und erheblicher Sachschaden entstand. Muslime aus den betroffenen Städten Aluthgama und Beruwela warfen der Polizei vor, der Gewalt lange tatenlos zugesehen zu haben. Die Behörden riefen zur Ruhe auf und sprachen verharmlosend von Ausschreitungen zwischen Bevölkerungsgruppen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Schweiz auf, diese ethnisch motivierten Gewalttaten zu verurteilen und sich gegenüber der sri-lankischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Ereignisse untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Angesichts dieser angespannten Situation fordert die GfbV das Bundesamt für Migration (BFM) dringend auf, den Wegweisungsstopp wiedereinzuführen. Nur so kann ein umfassender Schutz vor Willkür, Misshandlung und Folter gewährleistet werden.
Bereits vor der Verabschiedung der Resolution hat Sri Lanka die zwei bekannten Menschenrechtsaktivisten Ruki Fernando und Rev. Praveen Mahesan unter dem "Prevention of Terrorism Act" (PTA) verhaftet. Ihnen wurde vorgeworfen, Informationen ins Ausland verkauft, die nationale Harmonie gefährdet und das Wiederaufleben der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) unterstützt zu haben. Sie wurden 48 Stunden ohne Zugang zu einem Anwalt festgehalten, bevor sie aufgrund des internationalen Drucks wieder freigelassen wurden.
Bereits vorher wurde die Aktivistin Jeyakumari Balendran, welche sich für politisch Verschwundene einsetzt, verhaftet. Sie soll dem mutmasslich neuen Chef der LTTE "Gobi" Unterschlupf und Unterstützung geboten haben. Vier weitere Frauen wurden ebenfalls verhaftet, weil ihnen Kontakt zu "Gobi" nachgesagt wird. "Gobi" wurde zusammen mit zwei weiteren vermeintlichen LTTE-Kämpfern von den Sicherheitskräften umgebracht. Die GfbV sieht im Vorwurf des Wiedererstarkens der LTTE einen Vorwand, um die Unterdrückung der Tamilen und die Militarisierung des Nordens aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich hat die Regierung eine Liste mit 15 tamilischen Diaspora-Organisationen veröffentlicht, welche unter Terrorismusverdacht stehen. Unter ihnen sind auch in der Schweiz aktive Gruppierungen wie das "Swiss Tamil Coordination Commitee" (TCC) und die "Tamil Youth Organisation" (TYO). Sri-lankischen StaatsbürgerInnen und politischen Parteien ist es ab sofort verboten, mit diesen Organisationen Kontakt zu haben.
Ende Mai gab das Bundesamt für Migration (BFM) bekannt, trotz verschlechterter Menschenrechtssituation die Sistierung des Wegweisungsstopps wieder aufzuheben. Die im Zusammenhang mit den Verhaftungen von zwei abgewiesenen Asylsuchenden aufgetretenen Verfahrensfehler konnten nach eigenen Angaben aufgeklärt und intern behoben werden. Zwar gab es eine Verschärfung des Risikoprofils, aber ob dies ausreicht, den Asylsuchenden aus Sri Lanka den nötigen Schutz zu gewähren, ist fraglich. Ausserdem gilt die Schweiz aufgrund der aktiven tamilischen Diaspora in den Augen der sri-lankischen Behörden als Risikoland.