Philippinen: Sieg für die Rechte der Indigenen Völker?
Als grossen Sieg für die Rechte der indigenen Völker begrüsst das Zentrum für Internationales Umweltrecht CIEL den Urteilsspruch des Obersten Gerichts der Philippinen vom 6. Dezember 2000. Das Gericht hatte die Verfassungsmässigkeit des 1997 erlassenen „Indigenous Peoples Rights Act“ (IPRA) bestätigt und damit den Anliegen der Minengesellschaften, die eine Annullierung des Gesetzes wegen Unvereinbarkeit mit dem liberalisierten Minengesetz verlangt hatten, eine Abfuhr erteilt. Für CIEL stellt der Entscheid, das seit 1998 vorläufig aufgehobene IPRA-Gesetz wieder in Kraft zu setzen, einen Meilenstein dar. Zum ersten Mal habe eine Nationalregierung Asiens die territorialen Rechte der Indigenen Völker gesetzlich anerkannt. Bis anhin galten die angestammten Lebensräume der Indigenen („ancestral domains“) als öffentliches Eigentum des philippinischen Staates.
Ob der „Indigenous Peoples Rights Act“ den territorialen Rechten der indigenen Völker zu mehr Respekt verhilft, wird sich weisen müssen. KritikerInnen monieren, dass der IPRA vor allem deshalb wirkungslos geblieben sei, weil er im Widerspruch stehe zu den Zie-len älterer Gesetze (z.B. des Minengesetzes von 1995), die – gemäss den Vorstellungen der Weltbank und Welthandelsorganisation WTO – den Zugang zu philippinischen Naturressourcen für ausländische Investoren liberalisiert hätten. Für viele Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) und indigene Gemeinschaften stellt das IPRA-Gesetz zur „Beförderung des Erbes, der Wohlfahrt und der Entwicklung“ der Indigenen nur einen Etappensieg dar. Denn erstens sind grosse Flächen – etwa die Schürfgebiete der grossen Minengesellschaften in den Kordilleren sowie die fruchtbaren Böden der Agro-Unternehmen in Mindanao – vom IPRA ausgenommen. Zweitens wird die als fortschrittlich erachtete Definition der „ancestral do-mains“ durch eine andere Bestimmung des IPRA unterlaufen, die besagt, dass althergebrachte Eigen-tumsrechte, die bei Inkraftsetzung des IPRA bereits existierten, weiterhin zu respektieren sind. Die Minengesellschaften machen sich dafür stark, dass die „althergebrachten Rechte“ so ausgelegt werden, dass die vor 1998 erteilte Bergbaukonzessionen nicht unter den Geltungsbereich der „ancestral domains“ fallen. Würde dieser Interpretation gefolgt, so befürchten NROs, könnten weitere Lebensräume der Indigenen, die z.B. an die Holzindustrie konzessioniert sind, vom IPRA ausgenommen werden. Doch auch in den anerkannten „ancestral do-mains“ ist die Nutzung von Naturressourcen durch Auswärtige weiterhin möglich, solange es im nationalen Interesse ist und ein „prior informed consent“ – ein Konsens nach vorgängiger Information – unter den indigenen AnwohnerInnen erzielt werden konnte. Wer die nationalen Interessen definiert und wie ein solcher Konsens erzielt werden soll, ist ungeklärt. /frei
Quellen: Informationen des „Center for International Environmental Law“ (CIEL) vom 29.1.2001 (www.ciel.org); Philippines International Review (Vol. 2, No. 1), Herbst 1999; „Asia-Pacific women grapple with financial crisis and globalisation“, Juni 1998 (www.twnside.org.sg/title/grapple-cn.htm)